Verlängerung der Leihfrist

In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie die Übersicht „Ausgeliehene Medien und Verlängerung“. Verlängerungen können Sie online vornehmen, sofern keine Vormerkung für das Medium vorliegt.

Beachten Sie, dass die neue Leihfrist mit dem Tagesdatum beginnt, an dem Sie die Frist verlängern – nicht mit dem Ablauf der ursprünglichen Frist.

Keine Verlängerung bei

  • vorgemerkten Medien
  • Semesterausleihen
  • Schließfachschlüsseln

Sie können Ihre Ausleihe auch nicht am letzten Tag der Leihfrist verlängern

oder

  • Wenn Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist.
  • Wenn die Leihfrist bereits abgelaufen ist.
  • Ihr Bibliothekskonto mit Gebühren belastet ist.

Nach der vierten Verlängerung ist eine weitere Verlängerung nur noch unter Vorlage Ihres Bibliotheksausweises an der Theke Service und Information, per oder telefonisch möglich.