- Die Erstausstellung des Bibliotheksausweises ist kostenfrei.
- Der Ausweis ist nicht übertragbar.
- Nutzer:innen haften für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen (siehe (wird in neuem Tab geöffnet)). Benutzungsordnung der ULB
Freischalten von Athene-Karten
TU-Studierende und TU-Mitarbeitende, die eine Athene-Karte erhalten haben, müssen diese für die Benutzung der Bibliothek, z. B. für das Ausleihen von Büchern oder für die Nutzung von elektronischen Medien, zuerst freischalten lassen.
Gerne können Sie die Aktivierung beim Team Service und Information vornehmen lassen.
Bitte schicken Sie dazu Scans der folgenden Dokumente an service-info@ulb.tu-… oder kommen Sie mit den folgenden Dokumenten vor Ort in der Bibliothek vorbei:
TU-Studierende:
• Vorder- und Rückseite der Athene-Karte
• Vorder- und Rückseite des Personalausweises mit aktueller deutscher Adresse
oder
• Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist
TU-Mitarbeitende:
• ausgefüllte und unterschriebene (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärung zur dienstlichen Nutzung