Fotografieren und Filmen in der Bibliothek

Aufnahmen aus den Beständen

Fotografieren, Filmen und Scannen von/aus Bibliotheksmedien mit eigenen Geräten (Digitalkamera, Smartphone oder Ähnliches) für eigene, nichtkommerzielle Zwecke ist in den Freihandbereichen grundsätzlich erlaubt, wenn dies ohne Blitzlicht, ohne Stativ und unter Vermeidung von Störungen Anderer erfolgt. Im Forschungslesesaal (2. OG, ULB Stadtmitte) und an den Sonderleseplätzen (EG ULB Lichtwiese) ist das Fotografieren und Scannen in geringem Umfang nur nach vorheriger Erlaubnis zulässig.

Fotos/Filmen von/in den Räumlichkeiten

Für das Fotografieren und Filmen in den öffentlichen Räumen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ist grundsätzlich vorher eine Genehmigung bei der Pressestelle der TU Darmstadt einzuholen.

Die TU Darmstadt kann Dreh- und Aufnahmegenehmigungen nur für solche Anfragen erteilen, die klar eine journalistische Berichterstattung über die TU Darmstadt zum Inhalt haben.

Für Aufnahmen mit sowohl einem klar kommerziellen, gewerblichen Hintergrund (z.B. Werbung, PR-Aufträge) als auch für Foto- und Filmprojekte, in denen die Örtlichkeiten der Universität primär als Kulisse dienen, kann von der TU Darmstadt keine Dreh- und Aufnahmegenehmigung erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Dreh- und Aufnahmegenehmigung der TU Darmstadt.

Aktuelle Berichterstattung über die Bibliothek

Wenn Sie aus aktuellem Anlass über die Universitäts- und Landesbibliothek und ihre Aktivitäten berichten wollen, wenden Sie sich bitte an an das Öffentlichkeitsreferat der ULB oder die Pressestelle der TU Darmstadt.