Fotografieren und Filmen in der Bibliothek
Aufnahmen aus den Beständen
Fotografieren, Filmen und Scannen von/aus Bibliotheksmedien mit eigenen Geräten (Digitalkamera, Smartphone oder Ähnliches) für eigene, nichtkommerzielle Zwecke ist in den Freihandbereichen grundsätzlich erlaubt, wenn dies ohne Blitzlicht, ohne Stativ und unter Vermeidung von Störungen Anderer erfolgt. Im Forschungslesesaal (2. OG, ULB Stadtmitte) und an den Sonderleseplätzen (EG ULB Lichtwiese) ist das Fotografieren und Scannen in geringem Umfang nur nach vorheriger Erlaubnis zulässig.
Fotos/Filmen von/in den Räumlichkeiten
Für das Fotografieren und Filmen in den öffentlichen Räumen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ist grundsätzlich vorher eine Genehmigung bei der einzuholen. Pressestelle der TU Darmstadt
Die TU Darmstadt kann Dreh- und Aufnahmegenehmigungen nur für solche Anfragen erteilen, die klar eine journalistische Berichterstattung über die TU Darmstadt zum Inhalt haben.
Für Aufnahmen mit sowohl einem klar kommerziellen, gewerblichen Hintergrund (z.B. Werbung, PR-Aufträge) als auch für Foto- und Filmprojekte, in denen die Örtlichkeiten der Universität primär als Kulisse dienen, kann von der TU Darmstadt keine Dreh- und Aufnahmegenehmigung erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie unter . Dreh- und Aufnahmegenehmigung der TU Darmstadt
Aktuelle Berichterstattung über die Bibliothek
Wenn Sie aus aktuellem Anlass über die Universitäts- und Landesbibliothek und ihre Aktivitäten berichten wollen, wenden Sie sich bitte an an das oder die Öffentlichkeitsreferat der ULB. Pressestelle der TU Darmstadt