Mitgliedschaft
Der Bibliotheksausweis wird grundsätzlich nur befristet ausgestellt. Das Fristende wird Ihnen in Ihrem angezeigt. Ihre Nutzungsberechtigung kann nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an der Theke „Service & Information“ oder per BibliothekskontoMail verlängert werden. Bei Reisepässen muss zusätzlich eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, vorgelegt werden. Wenn Sie eine Mail-Adresse bei uns im System hinterlegt haben, werden Sie vor Ablauf der Nutzungsberechtigung per Mail informiert.