Verlängerung der Leihfrist
In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie die Übersicht „Ausgeliehene Medien“. Sofern eine Verlängerung möglich ist, können Sie die Leihfristen Ihrer Medien hier verlängern oder sich zur Verlängerung während der Servicezeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Team Service und Information wenden.
Beachten Sie, dass die neue Leihfrist mit dem Zeitpunkt der Verlängerung beginnt – nicht mit dem ursprünglichen Leihfristende.
Keine Verlängerung bei
- vorgemerkten Medien
- Medien, deren Leihfrist bereits abgelaufen ist
- Schließfachschlüsseln
- Fernleih-Medien, bei denen die Lieferbibliothek keine Verlängerungen zulässt
- Medien, die die maximale Anzahl an Verlängerungen bereits erreicht haben
oder
- wenn Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist
- wenn Ihre Mitgliedschaft abgelaufen ist
ULB-eigene Bücher können maximal fünfmal verlängert werden. Sollten Sie Medien darüber hinaus benötigen, müssen Sie diese abgeben und neu ausleihen. Fernleihen können bei Zustimmung der Herkunftsbibliothek maximal zweimal verlängert und nicht neu ausgeliehen werden.
Können Sie sich nicht in Ihrem Bibliothekskonto anmelden oder können Sie Medien aufgrund technischer Probleme nicht verlängern, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Team Service und Information. Falls Sie sich erst nach der Entstehung von Mahngebühren an die ULB wenden, müssen Sie diese in vollem Umfang zahlen.