Verlängerung der Leihfrist
In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie die Übersicht „Ausgeliehene Medien“. Sofern eine Verlängerung möglich ist, können Sie die Leihfristen Ihrer Medien hier verlängern.
Beachten Sie, dass die neue Leihfrist mit dem Zeitpunkt der Verlängerung beginnt – nicht mit dem ursprünglichen Leihfristende.
Keine Verlängerung bei
- vorgemerkten Medien
- Medien, deren Leihfrist bereits abgelaufen ist
- Schließfachschlüsseln
- Fernleih-Medien, bei denen die Lieferbibliothek keine Verlängerungen zulässt
oder
- wenn Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist.
- wenn Ihre Mitgliedschaft abgelaufen ist
Nach der fünften Verlängerung ist keine weitere Verlängerung möglich. Sie können die Medien jedoch abgeben und neu ausleihen.