Mahngebühren

Wenn Sie die Leihfrist überschreiten, erheben wir ohne Verzug Mahngebühren, die sich nach der aktuellen Fassung der Gebührenordnung des Landes Hessen richten. Bis zur Begleichung der Mahngebühren und Rückgabe der gemahnten Medien können Sie nicht ausleihen, verlängern oder vormerken.