Zweitveröffentlichung

Für viele Publikationen besteht die Möglichkeit einer Zweitveröffentlichung im Open Access. Die TU Darmstadt formuliert in Ihrer Open-Access-Policy das Ziel, möglichst alle Veröffentlichungen ihrer Mitglieder und Angehörigen frei zugänglich zu machen und damit die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern.

Open-Access-Policy der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Der „Grüne Weg“

Verlagspublikationen können als Zweitveröffentlichung zusätzlich in Open Access zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Verlagspolicy und -verträge zu berücksichtigen, in denen erlaubte Lizenzen, zeitliche Fristen (Embargo) und erlaubte Fassung (Pre- und Postprint, Manuskript) festgelegt sind.

Informationen zur Open-Access-Strategie „Der Grüne Weg“

Zweitveröffentlichung – der „Grüne Weg“
Zweitveröffentlichung – der „Grüne Weg“

Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Der Urheberin oder dem Urheber wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht (§ 38 (4) UrhG) gewährt. Die Manuskriptfassung des Artikels darf 12 Monate nach Erscheinen zweitveröffentlicht werden. Voraussetzung: Die Forschungstätigkeit wurde mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert und der Artikel wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum publiziert.

Jisc's Open Policy Finder
In dieser Datenbank werden Lizenzvereinbarungen von Verlagen auf Grundlage der jeweiligen Verlagspolicies gesammelt und bewertet. Autor:innen können für Zeitschriftentitel und teilweise auch Konferenzen abfragen, welche Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten der Verlag erlaubt.

ACHTUNG: Im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag!

Die Publikationsplattform TUprints

Das Open-Access-Repositorium TUprints bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Darmstadt die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten als elektronische Erst- oder Zweitveröffentlichung zu publizieren.
Informationen zur Plattform TUprints finden Sie in den Leitlinien (wird in neuem Tab geöffnet).

Einzelne Zweitveröffentlichung

Sie können einzelne Dokumente, bei denen eine Zweitveröffentlichung erlaubt ist, selbst in TUprints hochladen.

  1. Registrierung oder Anmeldung bei TUprints.
  2. Erlaubte Dateiversion hochladen und Metadaten eingeben.
  3. „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“ ausfüllen und abschicken – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Einzelne Erst- und Zweitveröffentlichung“ aus.

Die Veröffentlichung und die Aufnahme in die Bibliotheksdatenbanken erfolgt durch die ULB.

Zweitveröffentlichungsservice

Die ULB übernimmt die Zweitveröffentlichung aller geeigneten Publikationen für Sie. Das ermöglicht Ihnen eine OA-Veröffentlichung ohne eigenen Zeit- und Arbeitsaufwand für Rechteprüfung, Eingabe von Metadaten oder Upload von Dateien.

Unser Service für Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt:

  • Rechtliche Prüfung von Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung
  • Verlagskontakt, um notwendige Rechte einzuholen
  • Veröffentlichung auf TUprints, dem Repositorium der TU Darmstadt
  • Aufnahme in den Bibliothekskatalog, erhöht die Sichtbarkeit im Internet

Dafür benötigen wir:

  • Ihre Publikationsliste (idealerweise im Format RIS oder Bibtex), soweit möglich mit Digital Object Identifier (DOI)
  • den „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“ – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Zweitveröffentlichungsservice“ aus.
  • Ihre ORCID iD zur Autorenidentifikation
  • je nach Rechtslage Ihre Mitarbeit bei der Beschaffung der geeigneten Version Ihrer Publikation (Manuskript / Preprint, Postprint)

Die Bearbeitungszeit innerhalb des Teams Digitales Publizieren ist abhängig von der Anzahl bereits vorliegender Zweitveröffentlichungsaufträge, der Länge Ihrer Publikationsliste und dem Aufwand bei der Rechteprüfung. Wir halten Sie über den Fortschritt Ihrer OA-Veröffentlichungen auf dem Laufenden.

Die Zweitveröffentlichungen werden als eigenständige Publikationen in der TU-Bibliographie ergänzt. Erscheinungsjahr ist das aktuelle Veröffentlichungsjahr und dieses weicht ggf. von der Originalpublikation ab.

Unterstützung bei der Zweitveröffentlichung von Publikationen aus EU-Projekten (Horizon Europe)

Alle begutachteten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die aus der Finanzierung von Horizon Europe hervorgegangen sind, müssen über ein institutionelles Repositorium zugänglich gemacht werden. Das gilt auch für Titel, die bereits frei verfügbar in Open Access Zeitschriften publiziert wurden. Die ULB kann sich im Rahmen des Zweitveröffentlichungsservices um die Publikation der relevanten Titel für Sie bzw. Ihre Projektgruppe kümmern.

Dafür benötigen wir:

  • Eine Publikationsliste aller EU-geförderten Titel (idealerweise im Format RIS oder Bibtex), soweit möglich mit Digital Object Identifier (DOI)
  • Den „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“ – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Zweitveröffentlichungsservice“ aus (es reicht, wenn ein Verantwortlicher aus der Projektgruppe als Ansprechperson unterschreibt)

Bitte beachten Sie noch vor der Einreichung bei einem Verlag die besonderen Rahmenbedingungen für Publikationen bei geförderten EU-Projekten. Spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss eine maschinenlesbare Kopie der Verlagsversion (Version of Records, empfohlen) oder des akzeptierten Manuskripts (Postprint) ohne Embargofristen unter einer freien Creative Commons Lizenz hinterlegt sein. TUprints ist ein dafür zugelassenes Repositorium.

Für Artikel und Buchkapitel gilt die Vorgabe, dass diese unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht werden müssen. Für längere Textformen (z.B. Monografien) kann alternativ auch eine CC BY-NC , CC BY-ND oder CC BY-NC-ND Lizenz vergeben werden. Treten Sie auf keinen Fall exklusive Nutzungsrechte oder das Copyright an den Verlag ab, ansonsten können Sie die Vorgaben von Horizon Europe nicht erfüllen. Sichern Sie sich zumindest das Recht, die Veröffentlichung unter den oben beschriebenen Konditionen auf TUprints zweitzuveröffentlichen.

Das Team Digitales Publizieren berät Sie gerne hinsichtlich der Einhaltung von Open-Access-Verpflichtungen im Rahmen von EU-Projekten und kann Ihnen Finanzierungsoptionen aufzeigen.

Weitere Informationen zu den Richtlinien finden Sie auf dieser Seite: https://www.openaire.eu/how-to-comply-with-horizon-europe-mandate-for-publications