Der „Grüne Weg“
Verlagspublikationen können als Zweitveröffentlichung zusätzlich in Open Access zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Verlagspolicy und -verträge zu berücksichtigen, in denen erlaubte Lizenzen, zeitliche Fristen (Embargo) und erlaubte Fassung (Pre- und Postprint, Manuskript) festgelegt sind.


Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Der Urheberin oder dem Urheber wird ein unabdingbares gewährt. Die Manuskriptfassung des Artikels darf 12 Monate nach Erscheinen zweitveröffentlicht werden. Voraussetzung: Die Forschungstätigkeit wurde mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert und der Artikel wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum publiziert. Zweitverwertungsrecht (§ 38 (4) UrhG)
Jisc's Open Policy Finder
In dieser Datenbank werden Lizenzvereinbarungen von Verlagen auf Grundlage der jeweiligen Verlagspolicies gesammelt und bewertet. Autor:innen können für Zeitschriftentitel und teilweise auch Konferenzen abfragen, welche Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten der Verlag erlaubt.
ACHTUNG: Im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag!
Die Publikationsplattform TUprints
Das Open-Access-Repositorium bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Darmstadt die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten als elektronische Erst- oder Zweitveröffentlichung zu publizieren. TUprints
Informationen zur Plattform TUprints finden Sie in den (wird in neuem Tab geöffnet). Leitlinien
Einzelne Zweitveröffentlichung
Sie können einzelne Dokumente, bei denen eine Zweitveröffentlichung erlaubt ist, selbst in hochladen. TUprints
- oder Registrierung bei TUprints. Anmeldung
- Erlaubte Dateiversion hochladen und Metadaten eingeben.
- ausfüllen und abschicken – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Einzelne Erst- und Zweitveröffentlichung“ aus. „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“
Die Veröffentlichung und die Aufnahme in die Bibliotheksdatenbanken erfolgt durch die ULB.
Zweitveröffentlichungsservice
Die ULB übernimmt die Zweitveröffentlichung aller geeigneten Publikationen für Sie. Das ermöglicht Ihnen eine OA-Veröffentlichung ohne eigenen Zeit- und Arbeitsaufwand für Rechteprüfung, Eingabe von Metadaten oder Upload von Dateien.
Unser Service für Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt:
- Rechtliche Prüfung von Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung
- Verlagskontakt, um notwendige Rechte einzuholen
- Veröffentlichung auf TUprints, dem Repositorium der TU Darmstadt
- Aufnahme in den Bibliothekskatalog, erhöht die Sichtbarkeit im Internet
Dafür benötigen wir:
- Ihre Publikationsliste (idealerweise im Format RIS oder Bibtex), soweit möglich mit Digital Object Identifier (DOI)
- den – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Zweitveröffentlichungsservice“ aus. „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“
- Ihre zur Autorenidentifikation ORCID iD
- je nach Rechtslage Ihre Mitarbeit bei der Beschaffung der geeigneten Version Ihrer Publikation (Manuskript / Preprint, Postprint)
Die Bearbeitungszeit innerhalb des Teams Digitales Publizieren ist abhängig von der Anzahl bereits vorliegender Zweitveröffentlichungsaufträge, der Länge Ihrer Publikationsliste und dem Aufwand bei der Rechteprüfung. Wir halten Sie über den Fortschritt Ihrer OA-Veröffentlichungen auf dem Laufenden.
Die Zweitveröffentlichungen werden als eigenständige Publikationen in der TU-Bibliographie ergänzt. Erscheinungsjahr ist das aktuelle Veröffentlichungsjahr und dieses weicht ggf. von der Originalpublikation ab.
Unterstützung bei der Zweitveröffentlichung von Publikationen aus EU-Projekten (Horizon Europe)


Alle begutachteten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die aus der Finanzierung von Horizon Europe hervorgegangen sind, müssen über ein institutionelles Repositorium zugänglich gemacht werden. Das gilt auch für Titel, die bereits frei verfügbar in Open Access Zeitschriften publiziert wurden. Die ULB kann sich im Rahmen des Zweitveröffentlichungsservices um die Publikation der relevanten Titel für Sie bzw. Ihre Projektgruppe kümmern.
Dafür benötigen wir:
- Eine Publikationsliste aller EU-geförderten Titel (idealerweise im Format RIS oder Bibtex), soweit möglich mit Digital Object Identifier (DOI)
- Den – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Zweitveröffentlichungsservice“ aus (es reicht, wenn ein Verantwortlicher aus der Projektgruppe als Ansprechperson unterschreibt) „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“
Bitte beachten Sie noch vor der Einreichung bei einem Verlag die besonderen Rahmenbedingungen für Publikationen bei geförderten EU-Projekten. Spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss eine maschinenlesbare Kopie der Verlagsversion (Version of Records, empfohlen) oder des akzeptierten Manuskripts (Postprint) ohne Embargofristen unter einer freien Creative Commons Lizenz hinterlegt sein. ist ein dafür TUprints. zugelassenes Repositorium
Für Artikel und Buchkapitel gilt die Vorgabe, dass diese unter der veröffentlicht werden müssen. Für längere Textformen (z.B. Monografien) kann alternativ auch eine CC BY-NC , CC BY-ND oder CC BY-NC-ND Lizenz vergeben werden. Treten Sie auf keinen Fall exklusive Nutzungsrechte oder das Copyright an den Verlag ab, ansonsten können Sie die Vorgaben von Horizon Europe nicht erfüllen. Sichern Sie sich zumindest das Recht, die Veröffentlichung unter den oben beschriebenen Konditionen auf TUprints zweitzuveröffentlichen. Lizenz CC BY 4.0
Das Team Digitales Publizieren berät Sie gerne hinsichtlich der Einhaltung von Open-Access-Verpflichtungen im Rahmen von EU-Projekten und kann Ihnen Finanzierungsoptionen aufzeigen.
Weitere Informationen zu den Richtlinien finden Sie auf dieser Seite: https://www.openaire.eu/how-to-comply-with-horizon-europe-mandate-for-publications