Der „Grüne Weg“
Verlagspublikationen können als Zweitveröffentlichung zusätzlich in Open Access zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Verlagspolicy und -verträge zu berücksichtigen, in denen erlaubte Lizenzen, zeitliche Fristen (Embargo) und erlaubte Fassung (Pre- und Postprint, Manuskript) festgelegt sind.
![Weißer Weg im grünen Quadrat mit Schriftzug](/media/ulb/forschen_publizieren/OA_gruener-Weg_405x0.de.png)
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Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Der Urheberin oder dem Urheber wird ein unabdingbares gewährt. Die Manuskriptfassung des Artikels darf 12 Monate nach Erscheinen zweitveröffentlicht werden. Voraussetzung: Die Forschungstätigkeit wurde mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert und der Artikel wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum publiziert. Zweitverwertungsrecht (§ 38 (4) UrhG)
SHERPA/RoMEO
In dieser Datenbank werden Lizenzvereinbarungen von Verlagen, auf Grundlage der jeweiligen Verlagspolicies, gesammelt und bewertet. Autor:innen können für Zeitschriftentitel und teilweise auch Konferenzen abfragen, welche Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten der Verlag erlaubt.
ACHTUNG: Im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag!
Die Publikationsplattform TUprints
Das Open-Access Repositorium bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Darmstadt die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten als elektronische Erst- oder Zweitveröffentlichung zu publizieren. TUprints
Informationen zur Plattform TUprints finden Sie in den (wird in neuem Tab geöffnet). Leitlinien