Der „Grüne Weg“
Verlagspublikationen können als Zweitveröffentlichung zusätzlich in Open Access zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Verlagspolicy und -verträge zu berücksichtigen, in denen erlaubte Lizenzen, zeitliche Fristen (Embargo) und erlaubte Fassung (Pre- und Postprint, Manuskript) festgelegt sind.
Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Der Urheberin oder dem Urheber wird ein unabdingbares gewährt. Die Manuskriptfassung des Artikels darf 12 Monate nach Erscheinen zweitveröffentlicht werden. Voraussetzung: Die Forschungstätigkeit wurde mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert und der Artikel wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum publiziert. Zweitverwertungsrecht (§ 38 (4) UrhG)
SHERPA/RoMEO
In dieser Datenbank werden Lizenzvereinbarungen von Verlagen, auf Grundlage der jeweiligen Verlagspolicies, gesammelt und bewertet. Autor:innen können für Zeitschriftentitel und teilweise auch Konferenzen abfragen, welche Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten der Verlag erlaubt.
ACHTUNG: Im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag!
Die Publikationsplattform TUprints
Das Open-Access Repositorium bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Darmstadt die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten als elektronische Erst- oder Zweitveröffentlichung zu publizieren. TUprints
Informationen zur Plattform TUprints finden Sie in den (wird in neuem Tab geöffnet). Leitlinien
Die ULB übernimmt die Zweitveröffentlichung aller geeigneten Publikationen für Sie. Das ermöglicht Ihnen eine OA-Veröffentlichung ohne eigenen Zeit- und Arbeitsaufwand für Rechteprüfung, Eingabe von Metadaten oder Upload von Dateien.
Unser Service für Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt:
- Rechtliche Prüfung von Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung
- Verlagskontakt, um notwendige Rechte einzuholen
- Veröffentlichung auf TUprints, dem Repositorium der TU Darmstadt
- Aufnahme in den Bibliothekskatalog, erhöht die Sichtbarkeit im Internet
Dafür benötigen wir:
- Ihre Publikationsliste (idealerweise im Format RIS oder Bibtex), soweit möglich mit Digital Object Identifier (DOI)
- den – wählen Sie bei Vertragsgegenstand „Zweitveröffentlichungsservice“ aus. „Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints“
- Ihre zur Autorenidentifikation ORCID iD
- je nach Rechtslage Ihre Mitarbeit bei der Beschaffung der geeigneten Version Ihrer Publikation (Manuskript / Preprint, Postprint)
Die Bearbeitungszeit innerhalb des Teams Digitales Publizieren ist abhängig von der Anzahl bereits vorliegender Zweitveröffentlichungsaufträge, der Länge Ihrer Publikationsliste und dem Aufwand bei der Rechteprüfung. Wir halten Sie über den Fortschritt Ihrer OA-Veröffentlichungen auf dem Laufenden.
Die Zweitveröffentlichungen werden als eigenständige Publikationen in der TU-Bibliographie ergänzt. Erscheinungsjahr ist das aktuelle Veröffentlichungsjahr und dieses weicht ggf. von der Originalpublikation ab.