Der „Grüne Weg“
Verlagspublikationen können als Zweitveröffentlichung zusätzlich in Open Access zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Verlagspolicy und -verträge zu berücksichtigen, in denen erlaubte Lizenzen, zeitliche Fristen (Embargo) und erlaubte Fassung (Pre- und Postprint, Manuskript) festgelegt sind.


Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Der Urheberin oder dem Urheber wird ein unabdingbares gewährt. Die Manuskriptfassung des Artikels darf 12 Monate nach Erscheinen zweitveröffentlicht werden. Voraussetzung: Die Forschungstätigkeit wurde mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert und der Artikel wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum publiziert. Zweitverwertungsrecht (§ 38 (4) UrhG)
SHERPA/RoMEO
In dieser Datenbank werden Lizenzvereinbarungen von Verlagen, auf Grundlage der jeweiligen Verlagspolicies, gesammelt und bewertet. Autor:innen können für Zeitschriftentitel und teilweise auch Konferenzen abfragen, welche Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten der Verlag erlaubt.
ACHTUNG: Im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag!
Die Publikationsplattform TUprints
Das Open-Access Repositorium bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Darmstadt die Möglichkeit wissenschaftliche Arbeiten als elektronische Erst- oder Zweitveröffentlichung zu publizieren. TUprints
Informationen zur Plattform TUprints finden Sie in den (wird in neuem Tab geöffnet). Leitlinien