Autorenrechte und Lizenzen

Ob eine Veröffentlichung im Open Access erscheint oder nicht, das Urheberrecht gilt in beiden Fällen. Lizenzvereinbarungen mit Verlagen entscheiden über die Nutzungsrechte und sind genau zu beachten. Diese Seite erläutert die Zusammenhänge und gibt allgemeine Empfehlungen, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar.

Autorenrechte

Werke sind durch das international gültige Urheberrecht geschützt und gewähren den Urheber:innen eine Reihe von ausschließlichen Rechten („alle Rechte vorbehalten“, Urheberrechtsgesetz). Um die Verbindung zwischen den Urheber:innen und ihren kreativen Werken zu schützen, ist ein Verzicht auf das Urheberrecht in Deutschland nicht möglich (europäischer Rechtskreis, civil law Tradition). Bestimmte Nutzungsrechte können jedoch übertragen werden. Wissenschaftliche Verlage versuchen oft, sich die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk zu sichern. Nach Vertragsabschluss hat dann nur noch der Rechteinhaber (=der Verlag) das alleinige Recht, ein Werk zu verbreiten, zu publizieren und andere von der Nutzung auszuschließen (vgl. § 31 UrhG).

Die TU Darmstadt empfiehlt, dass Autor:innen keine Exklusivrechte an Verlage abtreten, sondern nur einfache Nutzungsrechte übertragen (Open-Access-Policy der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) ).

Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)

CC-Lizenzen der gemeinnützigen Organisation Creative Commons sind freie, öffentliche Lizenzen, die es Urheber:innen ermöglichen, ihre Werke unter standardisierten Bedingungen („einige Rechte vorbehalten“) zugänglich zu machen. Mit diesen Lizenzen haben Sie eine rechtssichere und leicht verständliche Möglichkeit, Ihre Werke unter Einhaltung der nationalen Urheberrechtsgesetze weltweit zu verbreiten.

Übersicht CC-Lizenzen (Creative Commons, nur englisch)

Die vier Lizenzelemente

Element Bezeichnung Beschreibung
BY Namensnennung
(Attribution)
Autor:in muss genannt werden.
Dieses Element ist in allen Lizenzen enthalten.
SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen
(ShareAlike)
Adaptionen müssen unter der gleichen (oder einer kompatiblen) Lizenz veröffentlicht werden.
NC Nicht kommerziell
(NonCommercial)
Die Nutzung muss zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgen.
ND Keine Bearbeitungen
(NoDerivatives)
Nachnutzer:innen dürfen keine Bearbeitungen des Werks weitergeben.

Die sechs Standardlizenzen

Nur zwei der sechs Lizenzen gelten als Open-Access-konform, da sie die größte Freiheit in der Nachnutzung bieten, gleichzeitig aber die Urheberschaft klar kommuniziert werden muss. Mehr zu den restriktiveren CC-Lizenzen im Wissenschaftskontext erfahren Sie im Abschnitt „Lizenzen mit NC- und ND-Elementen“ .
Ihre Urheberschaft wird durch eine Creative-Commons-Lizenz gestärkt, da Sie bei jeder Verwendung als Urheber:in genannt werden müssen. Die TU Darmstadt empfiehlt die CC BY-Lizenz. Die nicht-kommerzielle Weiterverbereitung im Originalzustand und unter Namensnennung ist bei allen Lizenzmodellen gestattet.

Quelle: JoeranDE, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
Quelle: JoeranDE, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Es wird dringend empfohlen, die neueste Version 4.0 international zu verwenden. CC-Lizenzen sind Urheberrechtslizenzen und funktionieren nur zusammen mit dem Urheberrecht, nicht stattdessen. Die Schranken des Urheberrechts (z.B. gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) werden nicht eingeschränkt oder beschnitten. Lizenzverletzungen können weltweit rechtlich beanstandet werden (Creative Commons Rechtsdatenbank).

Generell gilt: CC-Lizenzen schränken nur ein, was Dritte („Reuser“) im Rahmen der Lizenz tun dürfen ohne Ihre Erlaubnis einholen zu müssen. Ihnen als Urheber:in steht es weiterhin frei, das Werk parallel kommerziell zu vermarkten (auch bei der Wahl einer NC-Lizenz) oder auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung zu erteilen, die nicht durch die gewählte Lizenz abgedeckt sind.

Video „Creative-Commons-Lizenzen für Open Access“

Das Kurzvideo erklärt die Rolle von Lizenzen für wissenschaftliche Werke. (Dauer 2:01 min.)

Quelle: „Creative-Commons-Lizenzen für Open Access“ von Brinken et al. via TIB, CC BY 3.0 DE

Nur der Urheber oder die Urheberin hat das alleinige Recht, die Lizenzbedingungen für die Veröffentlichung zu bestimmen. Auch wenn Empfehlungen von Kolleg:innen, Industriepartnern oder Gewohnheiten in der Forschungsgruppe als gute Entscheidungshilfe dienen können, sollten Sie selbst eine Lizenz wählen, die Ihre Anforderungen und Wünsche abdeckt.

Unterstützung bei der Lizenzwahl:

Die E-Learning Arbeitsgruppe der TU Darmstadt hat die wichtigsten Themen zu rechtlichen Aspekten in der digitalen Lehre kompakt zusammengefasst: Urheber- und Zitatrecht, Creative Commons (CC) und Open Educational Resources (OER).

Lizenzen mit NC- und ND-Elementen und wissenschaftliches Publizieren

Die Auswahl restriktiver Lizenzen hat weitreichende Folgen für die Nachnutzung von Forschungsergebnissen durch andere Wissenschaftler und ist im akademischen Kontext nicht empfehlenswert oder geeignet.

NC-Lizenzen

Das Element NonCommercial (NC) findet sich in drei der sechs CC-Lizenzen. Gemäß dem juristischen Volltext ist NC wie folgt definiert: „Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet.“ Die Definition ist absichtlich flexibel gehalten.

Eine Lizenz mit einem NC-Element schützt keine Erfindungen, Methoden oder Fakten vor unberechtigter kommerzieller Nutzung, sondern nur das veröffentlichte Werk selbst. Zum Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sind andere Vorkehrungen notwendig – zum Beispiel eine Patentanmeldung.

Nutzungsszenarien für NC-Lizenzen lassen sich nicht immer klar abgrenzen. Ein Ausschluss der kommerziellen Nutzung kann zu Unsicherheiten bei Dritten führen, die auf Ihrer Arbeit aufbauen wollen.

Fallbeispiele:

  • Ein akademischer Blog mit Werbebannern nutzt oder bewirbt den Beitrag.
  • Bildungseinrichtungen (gebührenfreie oder gebührenpflichtige Kurse) verwenden das Werk als Lehrmaterial.
  • NGOs oder gemeinnützige Vereine können je nach Finanzierungsmodell gegen die Bestimmungen des NC-Elements verstoßen. Gleiches könnte auf öffentlich-private Partnerschaften zutreffen.
  • Eine Autorin legt die Lizenzbedingung streng aus und verwendet NC-geschütztes Material nicht für die eigene Forschung.

NC-Lizenzen sind nur in den seltensten Fällen von Vorteil, meistens in Kombination mit dem Willen, potenzielle Lizenzverletzer gerichtlich zu verfolgen. Gerade im akademischen Bereich ist dies kaum der Fall: Der Lizenzgeber verliert viele potenzielle Nutzer:innen und somit eine weite Verbreitung, mehr Aufmerksamkeit für die Arbeit oder die Möglichkeit einer potenziellen Zusammenarbeit mit anderen Forscher:innen. Eine größere Sichtbarkeit führt in der Regel zu mehr Zitationen und zu mehr Reputation in der wissenschaftlichen Community.

Video „Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft“

Das Kurzvideo erklärt, warum die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz mit NC-Element im akademischen Kontext meist nicht geeignet ist (Dauer 2:11 min.).

Quelle: „Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft“ von Brinken et al. via TIB, CC BY 3.0 DE

ND-Lizenz

Das ND-Element findet sich in zwei der sechs CC-Lizenzen. Gemäß dem juristischen Volltext ist ND wie folgt definiert: „Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben.“

ND-Lizenzen verbieten die Weitergabe von bearbeiteten Werken. Auch Aktualisierungen oder Übersetzungen sind dadurch ausgeschlossen.

Eine Lizenz mit einem ND-Element hindert andere Nutzer:innen nicht daran, ND-geschützte Werke ganz oder in Auszügen für Sammlungen (Zusammenstellung verschiedener Werke, die als eigenständige, separate Objekte organisiert sind) zu verwenden oder in Repositorien zu archivieren. Wenn die übrigen Lizenzbedingungen erfüllt sind, handelt es sich um eine zulässige Nutzung (reuse) und nicht um eine Bearbeitung. Auch Formatumwandlungen (z.B. Digitalisierungen) und geringfügige Rechtschreibkorrekturen stellen keine Verletzung der ND-Lizenz dar.

Alle CC-Lizenzmodelle (also bereits CC BY) verpflichten potentielle Nachnutzer:innen dazu nicht zu suggerieren, dass eine bestimmte Nutzung von den Urheber:innen befürwortet oder unterstützt. Änderungen müssen seit der Lizenzversion 4.0 eindeutig gekennzeichnet werden. Daher ist die Wahl für ND nicht notwendig, um die Integrität des Originalmaterials zu schützen.

Die ND-Lizenz und auch die im Urheberecht verankerten Verordnungen werden es nicht verhindern können, dass im Internet veröffentlichtes Material für unerwünschte Zwecke benutzt wird, z.B. für extremistische Inhalte oder Bildungspropaganda. Dagegen können Sie unabhängig von der Lizenzwahl juristisch vorgehen. Die Vorteile einer Open-Access-konformen und offenen Lizenz überwiegen deutlich den Vorbehalt von Nutzungsrechten.

Nachteile von ND-Lizenzen:

  • keine Verwendung für Open Educational Resources (OER), dadurch Einschränkung der Verbreitung und Aufmerksamkeit für die Arbeit
  • weniger oder keine Nachnutzung für die Arbeit anderer Forscher:innen
  • weniger Zitationen und geringere Sichtbarkeit wegen der fehlenden Möglichkeit, das Material anzupassen oder zu bearbeiten
  • keine Weiterentwicklung bzw. Nachnutzung von Grafiken, Bildern oder Diagrammen, um neue Hypothesen oder Lösungen zu formulieren

ND-Lizenzen führen somit unweigerlich zu weniger Interaktion innerhalb der wissenschaftlichen Community. Die Einholung einer individuellen Genehmigung ist zeitaufwendig und nicht mit den Grundsätzen von offenen Lizenzen vereinbar.

Weitere Informationen zur ND-Lizenz: