Autorenrechte
Werke sind durch das international gültige Urheberrecht geschützt und gewähren den Urheber:innen eine Reihe von ausschließlichen Rechten („alle Rechte vorbehalten“, ). Um die Verbindung zwischen den Urheber:innen und ihren kreativen Werken zu schützen, ist ein Verzicht auf das Urheberrecht in Deutschland nicht möglich (europäischer Rechtskreis, civil law Tradition). Bestimmte Nutzungsrechte können jedoch übertragen werden. Wissenschaftliche Verlage versuchen oft, sich die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk zu sichern. Nach Vertragsabschluss hat dann nur noch der Rechteinhaber (=der Verlag) das alleinige Recht, ein Werk zu verbreiten, zu publizieren und andere von der Nutzung auszuschließen (vgl. § 31 UrhG). Urheberrechtsgesetz
Die TU Darmstadt empfiehlt, dass Autor:innen keine Exklusivrechte an Verlage abtreten, sondern nur einfache Nutzungsrechte übertragen ( (wird in neuem Tab geöffnet) ). Open-Access-Policy der TU Darmstadt
Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)
CC-Lizenzen der gemeinnützigen Organisation sind freie, öffentliche Lizenzen, die es Urheber:innen ermöglichen, ihre Werke unter standardisierten Bedingungen („einige Rechte vorbehalten“) zugänglich zu machen. Mit diesen Lizenzen haben Sie eine rechtssichere und leicht verständliche Möglichkeit, Ihre Werke unter Einhaltung der nationalen Urheberrechtsgesetze weltweit zu verbreiten. Creative Commons
Die vier Lizenzelemente
Element | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|
BY |
Namensnennung (Attribution) |
Autor:in muss genannt werden. Dieses Element ist in allen Lizenzen enthalten. |
SA |
Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ShareAlike) |
Adaptionen müssen unter der gleichen (oder einer kompatiblen) Lizenz veröffentlicht werden. |
NC |
Nicht kommerziell (NonCommercial) |
Die Nutzung muss zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgen. |
ND |
Keine Bearbeitungen (NoDerivatives) |
Nachnutzer:innen dürfen keine Bearbeitungen des Werks weitergeben. |
Die sechs Standardlizenzen
Nur zwei der sechs Lizenzen gelten als Open-Access-konform, da sie die größte Freiheit in der Nachnutzung bieten, gleichzeitig aber die Urheberschaft klar kommuniziert werden muss. Mehr zu den restriktiveren CC-Lizenzen im Wissenschaftskontext erfahren Sie im Abschnitt
. „Lizenzen mit NC- und ND-Elementen“
Ihre Urheberschaft wird durch eine Creative-Commons-Lizenz gestärkt, da Sie bei jeder Verwendung als Urheber:in genannt werden müssen. Die TU Darmstadt empfiehlt die CC BY-Lizenz. Die nicht-kommerzielle Weiterverbereitung im Originalzustand und unter Namensnennung ist bei allen Lizenzmodellen gestattet.
Es wird dringend empfohlen, die neueste zu verwenden. CC-Lizenzen sind Urheberrechtslizenzen und funktionieren nur zusammen mit dem Urheberrecht, nicht stattdessen. Die Schranken des Urheberrechts (z.B. gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) werden nicht eingeschränkt oder beschnitten. Lizenzverletzungen können weltweit rechtlich beanstandet werden ( Version 4.0 international). Creative Commons Rechtsdatenbank
Generell gilt: CC-Lizenzen schränken nur ein, was Dritte („Reuser“) im Rahmen der Lizenz tun dürfen ohne Ihre Erlaubnis einholen zu müssen. Ihnen als Urheber:in steht es weiterhin frei, das Werk parallel kommerziell zu vermarkten (auch bei der Wahl einer NC-Lizenz) oder auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung zu erteilen, die nicht durch die gewählte Lizenz abgedeckt sind.
Nur der Urheber oder die Urheberin hat das alleinige Recht, die Lizenzbedingungen für die Veröffentlichung zu bestimmen. Auch wenn Empfehlungen von Kolleg:innen, Industriepartnern oder Gewohnheiten in der Forschungsgruppe als gute Entscheidungshilfe dienen können, sollten Sie selbst eine Lizenz wählen, die Ihre Anforderungen und Wünsche abdeckt.
Unterstützung bei der Lizenzwahl:
Die hat die wichtigsten Themen zu rechtlichen Aspekten in der digitalen Lehre kompakt zusammengefasst: Urheber- und Zitatrecht, Creative Commons (CC) und Open Educational Resources (OER). E-Learning Arbeitsgruppe der TU Darmstadt
Lizenzen mit NC- und ND-Elementen und wissenschaftliches Publizieren
Die Auswahl restriktiver Lizenzen hat weitreichende Folgen für die Nachnutzung von Forschungsergebnissen durch andere Wissenschaftler und ist im akademischen Kontext nicht empfehlenswert oder geeignet.
NC-Lizenzen
Das Element NonCommercial (NC) findet sich in drei der sechs CC-Lizenzen. Gemäß dem ist NC wie folgt definiert: „Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet.“ Die Definition ist absichtlich flexibel gehalten. juristischen Volltext
Eine Lizenz mit einem NC-Element schützt keine Erfindungen, Methoden oder Fakten vor unberechtigter kommerzieller Nutzung, sondern nur das veröffentlichte Werk selbst. Zum Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sind andere Vorkehrungen notwendig – zum Beispiel eine Patentanmeldung.
Nutzungsszenarien für NC-Lizenzen lassen sich nicht immer klar abgrenzen. Ein Ausschluss der kommerziellen Nutzung kann zu Unsicherheiten bei Dritten führen, die auf Ihrer Arbeit aufbauen wollen.
Fallbeispiele:
- Ein akademischer Blog mit Werbebannern nutzt oder bewirbt den Beitrag.
- Bildungseinrichtungen (gebührenfreie oder gebührenpflichtige Kurse) verwenden das Werk als Lehrmaterial.
- NGOs oder gemeinnützige Vereine können je nach Finanzierungsmodell gegen die Bestimmungen des NC-Elements verstoßen. Gleiches könnte auf öffentlich-private Partnerschaften zutreffen.
- Eine Autorin legt die Lizenzbedingung streng aus und verwendet NC-geschütztes Material nicht für die eigene Forschung.
NC-Lizenzen sind nur in den seltensten Fällen von Vorteil, meistens in Kombination mit dem Willen, potenzielle Lizenzverletzer gerichtlich zu verfolgen. Gerade im akademischen Bereich ist dies kaum der Fall: Der Lizenzgeber verliert viele potenzielle Nutzer:innen und somit eine weite Verbreitung, mehr Aufmerksamkeit für die Arbeit oder die Möglichkeit einer potenziellen Zusammenarbeit mit anderen Forscher:innen. Eine größere Sichtbarkeit führt in der Regel zu mehr Zitationen und zu mehr Reputation in der wissenschaftlichen Community.
Video „Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft“
Das Kurzvideo erklärt, warum die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz mit NC-Element im akademischen Kontext meist nicht geeignet ist (Dauer 2:11 min.).
Quelle: von Brinken et al. via TIB, CC BY 3.0 DE „Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft“
ND-Lizenz
Das ND-Element findet sich in zwei der sechs CC-Lizenzen. Gemäß dem ist ND wie folgt definiert: „Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben.“ juristischen Volltext
ND-Lizenzen verbieten die Weitergabe von bearbeiteten Werken. Auch Aktualisierungen oder Übersetzungen sind dadurch ausgeschlossen.
Eine Lizenz mit einem ND-Element hindert andere Nutzer:innen nicht daran, ND-geschützte Werke ganz oder in Auszügen für Sammlungen (Zusammenstellung verschiedener Werke, die als eigenständige, separate Objekte organisiert sind) zu verwenden oder in Repositorien zu archivieren. Wenn die übrigen Lizenzbedingungen erfüllt sind, handelt es sich um eine zulässige Nutzung (reuse) und nicht um eine Bearbeitung. Auch Formatumwandlungen (z.B. Digitalisierungen) und geringfügige Rechtschreibkorrekturen stellen keine Verletzung der ND-Lizenz dar.
Alle CC-Lizenzmodelle (also bereits CC BY) verpflichten potentielle Nachnutzer:innen dazu nicht zu suggerieren, dass eine bestimmte Nutzung von den Urheber:innen befürwortet oder unterstützt. Änderungen müssen seit der Lizenzversion 4.0 eindeutig gekennzeichnet werden. Daher ist die Wahl für ND nicht notwendig, um die Integrität des Originalmaterials zu schützen.
Die ND-Lizenz und auch die im Urheberecht verankerten Verordnungen werden es nicht verhindern können, dass im Internet veröffentlichtes Material für unerwünschte Zwecke benutzt wird, z.B. für extremistische Inhalte oder Bildungspropaganda. Dagegen können Sie unabhängig von der Lizenzwahl juristisch vorgehen. Die Vorteile einer Open-Access-konformen und offenen Lizenz überwiegen deutlich den Vorbehalt von Nutzungsrechten.
Nachteile von ND-Lizenzen:
- keine Verwendung für Open Educational Resources (OER), dadurch Einschränkung der Verbreitung und Aufmerksamkeit für die Arbeit
- weniger oder keine Nachnutzung für die Arbeit anderer Forscher:innen
- weniger Zitationen und geringere Sichtbarkeit wegen der fehlenden Möglichkeit, das Material anzupassen oder zu bearbeiten
- keine Weiterentwicklung bzw. Nachnutzung von Grafiken, Bildern oder Diagrammen, um neue Hypothesen oder Lösungen zu formulieren
ND-Lizenzen führen somit unweigerlich zu weniger Interaktion innerhalb der wissenschaftlichen Community. Die Einholung einer individuellen Genehmigung ist zeitaufwendig und nicht mit den Grundsätzen von offenen Lizenzen vereinbar.
Weitere Informationen zur ND-Lizenz: