Rechtliches zu Open Access

Autor:innenrechte und Verlagsvertrag

Das Recht zur Verwertung ihrer Werke liegt ausschließlich bei den Urheber:innen (Urheberrechtsgesetz), insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe.

Welche Verwertungsrechte bei den Autor:innen verbleiben, ergibt sich aus dem Wortlaut des abgeschlossenen Verlagsvertrags.
Häufig sichern sich Wissenschaftsverlage die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss des Vertrags das alleinige Recht erhalten, ein Werk zu nutzen.

Die TU Darmstadt empfiehlt, nur das einfache Nutzungsrecht zu übertragen.

Vertragsgestaltung und einfaches Nutzungsrecht

  • Informationen zur Vertragsgestaltung auf der Open Access Informationsplattform
  • Vertragsergänzung zur Sicherung des einfachen Nutzungsrechts (SPARC – Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition)

Open-Access-Policy der TU Darmstadt

Die TU Darmstadt hat sich mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung der darin enthaltenen Definition von Open Access angeschlossen. Die Open-Access-Policy (wird in neuem Tab geöffnet) konkretisiert die Umsetzung.

Beim Publizieren wissenschaftlicher Werke im Sinne der Berliner Erklärung werden folgende rechtliche Anforderungen gestellt:
„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“

Lizenzen

Urheber:innen von Werken können mit standardisierten und weltweit verbreiteten Lizenzen der gemeinnützigen Organisation Creative Commons verschiedene Nutzungsrechte vergeben. Nur zwei Lizenzen gelten als Open Access konform. Ihre Urheberschaft wird auch durch eine Creative Commons Lizenz gestärkt, weil Sie als Urheber:in bei jeder Nutzung genannt werden müssen.

Creative Commons (CC) Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht und setzen mit den unterschiedlichen Formaten weltweite Standards.

Open Access konform
CC BY 4.0 International – Namensnennung
CC BY-SA 4.0 International – Namensnennung; Weitergabe zu gleichen Bedingungen

Nicht Open Access konform
CC BY-NC 4.0 International – Namensnennung; nicht kommerziell
CC BY-ND 4.0 International – Namensnennung; keine Bearbeitung
CC BY-NC-SA 4.0 International – Namensnennung; nicht kommerziell, Weitergabe zu gleichen Bedingungen
CC BY-NC-ND 4.0 International – Namensnennung; nicht kommerziell, keine Bearbeitung

FAQ zu CC-Lizenzen

Die TU Darmstadt empfiehlt die Lizenz CC BY.