Autor:innenrechte und Verlagsvertrag
Das Recht zur Verwertung ihrer Werke liegt ausschließlich bei den Urheber:innen (), insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Urheberrechtsgesetz
Welche Verwertungsrechte bei den Autor:innen verbleiben, ergibt sich aus dem Wortlaut des abgeschlossenen Verlagsvertrags.
Häufig sichern sich Wissenschaftsverlage die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk. Das bedeutet, dass sie nach Abschluss des Vertrags das alleinige Recht erhalten, ein Werk zu nutzen.
Die TU Darmstadt empfiehlt, nur das einfache Nutzungsrecht zu übertragen.
Open-Access-Policy der TU Darmstadt


Die TU Darmstadt hat sich mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung der darin enthaltenen Definition von Open Access angeschlossen. Die (wird in neuem Tab geöffnet) konkretisiert die Umsetzung. Open-Access-Policy
Beim Publizieren wissenschaftlicher Werke im Sinne der werden folgende rechtliche Anforderungen gestellt: Berliner Erklärung
„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“
Lizenzen
Urheber:innen von Werken können mit standardisierten und weltweit verbreiteten Lizenzen der gemeinnützigen Organisation Creative Commons verschiedene Nutzungsrechte vergeben. Nur zwei Lizenzen gelten als Open Access konform. Ihre Urheberschaft wird auch durch eine Creative Commons Lizenz gestärkt, weil Sie als Urheber:in bei jeder Nutzung genannt werden müssen.
(CC) Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht und setzen mit den unterschiedlichen Formaten weltweite Standards. Creative Commons
Open Access konform
– Namensnennung CC BY 4.0 International
– Namensnennung; Weitergabe zu gleichen Bedingungen CC BY-SA 4.0 International
Nicht Open Access konform
– Namensnennung; nicht kommerziell CC BY-NC 4.0 International
– Namensnennung; keine Bearbeitung CC BY-ND 4.0 International
– Namensnennung; nicht kommerziell, Weitergabe zu gleichen Bedingungen CC BY-NC-SA 4.0 International
– Namensnennung; nicht kommerziell, keine Bearbeitung CC BY-NC-ND 4.0 International
Die TU Darmstadt empfiehlt die Lizenz CC BY.