Zum Abschluss der Promotion muss die Dissertation veröffentlicht werden. Alle Dissertationen sind laut Promotionsordnung in elektronischer Form auf dem Hochschulpublikationsserver TUprints hochzuladen (PromO § 19 Abs. 1). Das gilt nicht nur bei der elektronischen Veröffentlichung. Auch bei einer beabsichtigten Veröffentlichung im Verlag (Ausnahme) muss eine elektronische Fassung (§ 8 Abs. 1 b PromO) und die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten abgegeben werden.
Die Publikation auf TUprints ist einfach und kostenlos. Sie führt zu einer schnellen Sichtbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse im Internet: Mit einem Digital Object Identifier (DOI) erhält Ihr Werk eine einmalige Kennung und die Indexierung in wissenschaftlichen Suchmaschinen wie Google Scholar oder Bielefeld Academic Search Engine (BASE) wird zeitnah ermöglicht.
Das Team Digitales Publizieren (DPUB) berät und unterstützt Sie im TUprints-Publikationsprozess.
Veröffentlichung anderer Hochschulschriften und wissenschaftlicher Arbeiten
Informationen zur Promotion an der TU Darmstadt, benötigte Dokumente, Muster und FAQ finden Sie auf der Webseite des oder bei Ihrem Fachbereich. Die Dezernat II einiger Fachbereiche ergänzen die allgemeine Besonderen Bestimmungen (wird in neuem Tab geöffnet). Promotionsordnung
Die aktuellen Vorlagen für Word und LaTeX finden Sie auf dieser Seite: Das Corporate Design der TU Darmstadt
Für das Titelblatt gibt es . Achten Sie bitte besonders auf die Pflichtangaben. Vorgaben
Checkliste Erstveröffentlichung auf TUprints – PromO § 19
- Das Formular (wird in neuem Tab geöffnet) ausgefüllt beim Promotionsbüro bzw. Dekanat abgeben. Von dort erhält die ULB eine Kopie. Vergeben Sie möglichst eine Creative-Commons-Lizenz, um die Nutzung Ihrer Arbeit zu regeln. „Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Dissertation“
Informationen zu Nutzungsrechten und CC-Lizenzen - Bei TUprints . registrieren
- Mit offizieller TU-Mail-Adresse: selbstständige Registrierung
- Ohne TU-Mail-Adresse: Team DPUB führt nach einer Benachrichtigung die Registrierung durch.
- Hinweis: Eine E-Mail-Adresse nutzen, die längerfristig erreichbar ist (bei Exmatrikulation wird TUDa-Adresse deaktiviert). Über diese Adresse werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.
- Dissertation hochladen, Lizenz und Metadaten eingeben und Eintrag einreichen.
- Formale Prüfung von Metadaten und Dokument durch Team DPUB, zeitnahe Rückmeldung an Autor:in.
- Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach Ihrer finalen Freigabe.
- Übermittlung der Bestätigung der Veröffentlichung an Dekanat und Autor:in.
Video: So publizieren Sie Ihre Dissertation auf TUprints
Sonderformen der Dissertation
Eine kumulative Dissertation enthält mehrere Artikel, die in wissenschaftlich begutachteten Publikationen erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sind. Diese Form der Dissertation ist möglich, wenn die „Besonderen Bestimmungen“ des Fachbereichs dies zulassen. In einer ausführlichen Synopse wird der wissenschaftliche Bezugsrahmen der Einzelpublikationen dargelegt.
Varianten:
- Alle Zeitschriftenartikel werden in der kumulativen Dissertation veröffentlicht.
- Zeitschriftenartikel werden im Dokument nicht veröffentlicht, sondern nur bibliographisch vermerkt. Sonderfall: Artikel mit Sperrfrist werden separat auf TUprints hochgeladen (PromO § 20 Abs. 3). Nehmen Sie in diesem Fall für eine Beratung Kontakt zu Team DPUB auf.
Erstveröffentlichung im Verlag und Abgabe von Druckexemplaren
Wenn Sie Ihre Dissertation gedruckt in einem Verlag veröffentlichen, hinterlegen Sie nach der mündlichen Prüfung die genehmigte elektronische Fassung des Dokuments auf TUprints (Schritte 1-4: Checkliste Erstveröffentlichung auf TUprints – PromO § 19). Zusätzlich benötigt die ULB die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten. Die Dissertationsdatei wird intern archiviert und nicht veröffentlicht. Falls die Verlagsveröffentlichung nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt und die ULB nicht über evtl. Einlieferungs- bzw. Sperrfristen informiert wird, veröffentlicht sie das hinterlegte Dokument gemäß § 20 Abs. 4 PromO auf TUprints, um das Scheitern des Promotionsvorhabens zu verhindern.
Sie sind verpflichtet, der ULB vier Printexemplare abzuliefern (§ 20 Abs. 5 PromO). Bitte schicken Sie diese per Post an:
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Team Digitales Publizieren
Magdalenenstraße 8
64289 Darmstadt
Alternativ können Sie die Bücher auch persönlich in der ULB Stadtmitte beim Team Digitales Publizieren abgeben (Kernzeiten: 9-16 Uhr, S 1|20, Raum 101 oder 107)
Eine Empfangsbestätigung senden wir nach weiteren Prüfschritten (z.B. Listung im ) an Ihr zuständiges Dekanat. Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB)
Um die Verbreitung und Sichtbarkeit Ihrer Arbeit zu erhöhen, nutzen Sie bitte Ihre Möglichkeit zur . Zweitveröffentlichung auf TUprints
Promotion gemäß der 8. Novelle der PromO
Bis zum 26.02.2024 galt die 8. Novelle der PromO. Wenn Sie Ihre Promotion unter diesen (wird in neuem Tab geöffnet) weiterführen möchten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Promotionsausschuss. Regelungen