Dissertation

Die Veröffentlichung der Dissertation wird in der Promotionsordnung (PromO) geregelt. Die Promotionsordnung sieht in § 19 (3) die elektronische Veröffentlichung auf dem Repositorium TUprints als Regelfall vor.

Veröffentlichung anderer Hochschulschriften und wissenschaftlicher Arbeiten

Checkliste Erstveröffentlichung PromO § 19 (3)

1. Bei TUprints registrieren.

2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben.

3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN, die Sie in Ihr Dokument einfügen können.

4. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ (wird in neuem Tab geöffnet) erhält die ULB von Ihrem Dekanat.

5. Veröffentlichung durch ULB.

6. Bestätigung wird ans Dekanat übermittelt.

7. Aufnahme in Bibliotheksdatenbanken, erhöht die Sichtbarkeit im Internet.

Andere Wege zur Promotion

Fall 1 – Alle Zeitschriftenartikel werden in der kumulativen Dissertation veröffentlicht

Schritte 1 bis 7

Fall 2 – PromO § 19 (6) Zeitschriftenartikel im Dokument bibliographisch vermerken und Artikel mit Sperrvermerk (ULB) gesondert hochladen

Hintergrund: Zeitschriftenartikel dürfen laut Verlagsvertrag nur mit zeitlichem Verzug veröffentlicht werden

Schritte 1 bis 7

8. Verlagsvertrag auf Bedingungen für Zweitveröffentlichung prüfen und mögliche Vorgaben des Verlags im Dokument umsetzen (Beratung durch Team Digitales Publizieren).

9. Artikel separat als eigene Einträge auf TUprints hochladen und Metadaten eingeben.

10. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln.

11. Eintrag der Frist durch ULB.

12. Veröffentlichung der Zeitschriftenartikel durch ULB nach der Frist.

13. Aufnahme in Bibliotheksdatenbanken, erhöht die Sichtbarkeit im Internet.

Vollzug der Promotion vor der Veröffentlichung

Schritte 1 bis 4

5. Eintrag der Frist durch ULB.

6. Bestätigung über das Hinterlegen des Dokuments auf TUprints wird ans Dekanat übermittelt.

7. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach der Frist oder fristgerechte Ablieferung von Verlagsexemplaren.

8. Aufnahme in Bibliotheksdatenbanken, erhöht die Sichtbarkeit im Internet.

Vollzug der Promotion vor der Veröffentlichung mit Patentanmeldung

Schritte 1. bis 4

5. Die ULB erhält zusätzlich die Erklärung „Sperrvermerk zur Dissertation wegen Patentanmeldung“ von Ihrem Dekanat.

6. Eintrag der Frist durch ULB.

7. Bestätigung über das Hinterlegen des Dokuments auf TUprints wird ans Dekanat übermittelt.

8. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach der Frist.

9. Aufnahme in Bibliotheksdatenbanken, erhöht die Sichtbarkeit im Internet.

Veröffentlichen Sie Ihre im Verlag gedruckte Dissertation zusätzlich im Open Access und erhöhen Sie damit Verbreitung und Sichtbarkeit.

1. Bei TUprints registrieren

2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben

3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie in Ihr Dokument einfügen können

4. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln

5. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB

6. Aufnahme in Bibliotheksdatenbank, erhöht die Sichtbarkeit im Internet

Weitere Informationen zur Promotion an der TU Darmstadt, benötigte Dokumente, Muster und FAQ finden Sie auf der Webseite des Dezernat II oder bei Ihrem Fachbereich.

Abgabe gedruckter Dissertationen

Haben Sie Ihre Dissertation in gedruckter Form in einem Verlag veröffentlicht, sind Sie verpflichtet, der ULB sechs Printexemplare abzuliefern. Diese schicken Sie per Post an:

Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Team Digitales Publizieren
Magdalenenstraße 8
64289 Darmstadt

Eine Empfangsbestätigung senden wir nach weiteren Prüfschritten an Ihr zuständiges Dekanat. Eine direkte Aushändigung findet nicht statt.