Dissertation

Zum Abschluss der Promotion muss die Dissertation veröffentlicht werden. Alle Dissertationen sind laut Promotionsordnung in elektronischer Form auf dem Hochschulpublikationsserver TUprints hochzuladen (PromO § 19 Abs. 1). Das gilt nicht nur bei der elektronischen Veröffentlichung. Auch bei einer beabsichtigten Veröffentlichung im Verlag (Ausnahme) muss eine elektronische Fassung (§ 8 Abs. 1 b PromO) und die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten abgegeben werden.

Die Publikation auf TUprints ist einfach und kostenlos. Sie führt zu einer schnellen Sichtbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse im Internet: Mit einem Digital Object Identifier (DOI) erhält Ihr Werk eine einmalige Kennung und die Indexierung in wissenschaftlichen Suchmaschinen wie Google Scholar oder Bielefeld Academic Search Engine (BASE) wird zeitnah ermöglicht.

Das Team Digitales Publizieren (DPUB) berät und unterstützt Sie im TUprints-Publikationsprozess.

Veröffentlichung anderer Hochschulschriften und wissenschaftlicher Arbeiten

Informationen zur Promotion an der TU Darmstadt, benötigte Dokumente, Muster und FAQ finden Sie auf der Webseite des Dezernat II oder bei Ihrem Fachbereich. Die Besonderen Bestimmungen einiger Fachbereiche ergänzen die allgemeine Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet).

Die aktuellen Vorlagen für Word und LaTeX finden Sie auf dieser Seite: Das Corporate Design der TU Darmstadt

Für das Titelblatt gibt es Vorgaben. Achten Sie bitte besonders auf die Pflichtangaben.

Checkliste Erstveröffentlichung auf TUprints – PromO § 19

  1. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ (wird in neuem Tab geöffnet) ausgefüllt beim Promotionsbüro bzw. Dekanat abgeben. Von dort erhält die ULB eine Kopie. Vergeben Sie möglichst eine Creative-Commons-Lizenz, um die Nutzung Ihrer Arbeit zu regeln.
    Informationen zu Nutzungsrechten und CC-Lizenzen
  2. Bei TUprints registrieren.
    • Mit offizieller TU-Mail-Adresse: selbstständige Registrierung
    • Ohne TU-Mail-Adresse: Team DPUB führt nach einer Benachrichtigung die Registrierung durch.
    • Hinweis: Eine E-Mail-Adresse nutzen, die längerfristig erreichbar ist (bei Exmatrikulation wird TUDa-Adresse deaktiviert). Über diese Adresse werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.
  3. Dissertation hochladen, Lizenz und Metadaten eingeben und Eintrag einreichen.
  4. Formale Prüfung von Metadaten und Dokument durch Team DPUB, zeitnahe Rückmeldung an Autor:in.
  5. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach Ihrer finalen Freigabe.
  6. Übermittlung der Bestätigung der Veröffentlichung an Dekanat und Autor:in.

Video: So publizieren Sie Ihre Dissertation auf TUprints

Sonderformen der Dissertation

Eine kumulative Dissertation enthält mehrere Artikel, die in wissenschaftlich begutachteten Publikationen erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sind. Diese Form der Dissertation ist möglich, wenn die „Besonderen Bestimmungen“ des Fachbereichs dies zulassen. In einer ausführlichen Synopse wird der wissenschaftliche Bezugsrahmen der Einzelpublikationen dargelegt.

Varianten:

  • Alle Zeitschriftenartikel werden in der kumulativen Dissertation veröffentlicht.
  • Zeitschriftenartikel werden im Dokument nicht veröffentlicht, sondern nur bibliographisch vermerkt. Sonderfall: Artikel mit Sperrfrist werden separat auf TUprints hochgeladen (PromO § 20 Abs. 3). Nehmen Sie in diesem Fall für eine Beratung Kontakt zu auf.

Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen

In Ausnahmefällen kann die Promotion vollzogen werden, bevor die Doktorarbeit publiziert wurde. Dieser sogenannte „vorzeitige Vollzug der Promotion“ ist in der Promotionsordnung unter § 21 Abs. 2 geregelt. Die Veröffentlichung kann nur auf Antrag verzögert werden (Beispiel: Verzögerung der Publikation zum Zweck der Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen in Fachzeitschriften).

In allen Fällen ist die Genehmigung des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich.

Spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung muss laut § 20 Abs. 1 PromO die Dissertation veröffentlicht werden. Die Frist verlängert sich auf bis zu insgesamt fünf Jahre, wenn der Nachweis geführt wird, dass die Dissertation von einem Verlag zur Veröffentlichung in einer referierten Zeitschrift oder als Buch angenommen ist. Bei einer Verlagsveröffentlichung ist im Vertrag die Einhaltung der Fristen laut § 20 Abs. 1 bis 3 PromO sicherzustellen. Anträge für Fristverlängerungen müssen durch den Promotionsausschuss genehmigt werden (§ 20 Abs. 2 PromO).

Generell gilt: Nach Ablauf der beantragten Sperrfristen oder bei Nichtgenehmigung der Anträge auf Sperrfrist, veröffentlicht die ULB automatisch das auf den Hochschulpublikationsserver hochgeladene Exemplar (§ 20 Abs. 4 PromO). Dies gilt auch dann, wenn ein Schutzrecht erteilt wurde oder eine Print-Veröffentlichung nicht fristgerecht erfolgt ist. So wird ein Scheitern der Promotion wegen Nichterfüllung der Veröffentlichungspflicht gem. § 20 Abs. 7 PromO verhindert. Die ULB muss daher unverzüglich über evtl. Fristverlängerungen informiert werden.

Die Dissertation (Dokument und Metadaten) wird in TUprints eingereicht, aber noch nicht veröffentlicht. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Urkunde schon vor der Veröffentlichung ausgehändigt.

Patentanmeldung

Im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung kann die Veröffentlichung Ihrer Dissertation eine sogenannte schädliche Vorveröffentlichung sein und unter Umständen eine Patentierung oder ein anderes Schutzrecht verhindern. Es besteht daher die Möglichkeit, die Veröffentlichung zeitlich zu verzögern. Es gilt weiterhin § 21 Abs. 2 der Promotionsordnung (Antragspflicht).

Dazu müssen Sie neben der Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten auch noch den Sperrvermerk zur Dissertation wegen Patentanmeldung ausfüllen und der ULB durch Ihr Dekanat zukommen lassen. Nähere Infos dazu sowie das Dokument finden Sie auf dieser Webseite vom Dezernat II.

Checkliste beim vorzeitigen Vollzug der Promotion – PromO § 21 Abs. 2

  1. Schritte 1-4: Checkliste Erstveröffentlichung auf TUprints – PromO § 19
  2. Finale Freigabe durch Autor:in
  3. Übermittlung der Bestätigung über ordnungsgemäße Einreichung (Dokument und Metadaten) durch die ULB an Dekanat und,Autor:in.
  4. Veröffentlichung der Dissertation durch die ULB nach Ablauf der Frist.

Erstveröffentlichung im Verlag und Abgabe von Druckexemplaren

Wenn Sie Ihre Dissertation gedruckt in einem Verlag veröffentlichen, hinterlegen Sie nach der mündlichen Prüfung die genehmigte elektronische Fassung des Dokuments auf TUprints (Schritte 1-4: Checkliste Erstveröffentlichung auf TUprints – PromO § 19). Zusätzlich benötigt die ULB die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten. Die Dissertationsdatei wird intern archiviert und nicht veröffentlicht. Falls die Verlagsveröffentlichung nicht innerhalb der Jahresfrist erfolgt und die ULB nicht über evtl. Einlieferungs- bzw. Sperrfristen informiert wird, veröffentlicht sie das hinterlegte Dokument gemäß § 20 Abs. 4 PromO auf TUprints, um das Scheitern des Promotionsvorhabens zu verhindern.

Sie sind verpflichtet, der ULB vier Printexemplare abzuliefern (§ 20 Abs. 5 PromO). Bitte schicken Sie diese per Post an:

Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Team Digitales Publizieren
Magdalenenstraße 8
64289 Darmstadt

Alternativ können Sie die Bücher auch persönlich in der ULB Stadtmitte beim Team Digitales Publizieren abgeben (Kernzeiten: 9-16 Uhr, S 1|20, Raum 101 oder 107)

Eine Empfangsbestätigung senden wir nach weiteren Prüfschritten (z.B. Listung im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB)) an Ihr zuständiges Dekanat.

Um die Verbreitung und Sichtbarkeit Ihrer Arbeit zu erhöhen, nutzen Sie bitte Ihre Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung auf TUprints .

Promotion gemäß der 8. Novelle der PromO

Bis zum 26.02.2024 galt die 8. Novelle der PromO. Wenn Sie Ihre Promotion unter diesen Regelungen (wird in neuem Tab geöffnet) weiterführen möchten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Promotionsausschuss.