Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen

Eine kumulative Dissertation enthält mehrere Artikel oder Buchkapitel, die in wissenschaftlich begutachteten Publikationen erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sind. Diese Form der Dissertation ist möglich, wenn die "Besonderen Bestimmungen" des Fachbereichs dies zulassen. In einer ausführlichen Synopse wird der wissenschaftliche Bezugsrahmen der Einzelpublikationen dargelegt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Veröffentlichung der kumulativen Dissertation ist in der Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) (9. Novelle) geregelt, die am 27.02.2024 in Kraft getreten ist:

  • § 9 Abs. 4 und 5
  • § 19 Abs. 4
  • § 20 Abs. 5
  • § 21 Abs. 3

Zusätzlich hat jeder Fachbereich Besondere Bestimmungen, die festlegen, ob und unter welchen Bedingungen diese Art der Dissertation zulässig ist. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich oder an das Referat für Hochschul- und Universitätsrecht. Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Übersichtsseite: Promovieren an der TU Darmstadt

Empfohlene Struktur

Bei kumulativen Dissertationen empfiehlt es sich, die eingebundenen Artikel am Anfang aufzulisten (ähnlich wie ein Publikationsverzeichnis) und jeder Publikation ein Vorblatt mit den bibliographischen Angaben („how to cite“) und den Lizenzinformationen beizufügen. Hier können Sie sich ein Beispiel aus TUprints ansehen.

Um Formatierungsprobleme mit der Vorlage (insbesondere in Word) zu vermeiden, können die Publikationen der kumulativen Dissertation in den Anhang aufgenommen werden. Sie können mehrere PDF-Dokumente mit Adobe Acrobat Pro zusammenführen oder kostenlose Tools wie PDF24 Creator verwenden. Für LaTeX eignet sich das Paket pdfpages.

Fügen Sie die bereits publizierten Artikel nicht als Bilder ein, ansonsten ist die Maschinenlesbarkeit nicht mehr gegeben.

Lizenzierung

Bevor Sie die einzelnen Publikationen zu einer Dissertation zusammenfassen, müssen folgende Aspekte geprüft werden:

  • Rechte: Sind die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Verlag übertragen worden?
  • Version: Welche Volltextversion darf verwendet werden?
  • Vorgaben des Verlags: Gibt es Anforderungen, wie der Artikel gekennzeichnet oder verlinkt werden muss?
  • Lizenz für das kumulative Werk: Ist es möglich, eine CC-Lizenz zu vergeben?

Wenn die Dissertation nur Open-Access-Veröffentlichungen mit CC-Lizenzen enthält, kann die Verlagsversion ohne Einschränkungen in die Dissertation aufgenommen werden. Diese endgültige Fassung im Layout des Verlags wird auch „Version of Record“ (VoR) genannt.

Andernfalls müssen die Bedingungen geprüft werden. In den meisten Fällen erlauben die Verlage die Nutzung der Verlagsversion für die Dissertation. Wenn nicht, kann in der Regel das Postprint (akzeptiertes Manuskript nach dem Peer-Review mit allen Überarbeitungen, aber ohne das Layout des Verlags) verwendet werden. Eventuell müssen spezielle Copyright-Hinweise des Rechteinhabers enthalten sein. Auf der Artikelseite des Verlags gibt es oft eine Schaltfläche „Permissions“, hinter der die Bedingungen für die Weiterverwendung beschrieben sind. Wichtig: In der Regel beinhaltet eine Nutzungserlaubnis (reuse permission) des Verlags nicht das Recht, eine CC-Lizenz für einen Beitrag zu vergeben, für den die exklusiven Nutzungsrechte an einen Verlag oder eine Fachgesellschaft abgegeben wurden.

In diesem Github-Repository finden Sie eine Sammlung mit den Richtlinien bzw. Standardpolicies der Verlage. In fast allen Fällen müssen Sie eine vollständige Quellenangabe machen und den DOI verwenden, um auf die Verlagsversion zu verlinken. Prüfen Sie außerdem, ob der Verlag besondere Anforderungen stellt, z.B. einen bestimmten Copyright-Vermerk.

Wenn alle Publikationen eine CC-Lizenz tragen, kann die Dissertation ebenfalls unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. Wenn Sie die exklusiven Nutzungsrechte für mindestens einen Artikel an den Verlag abgetreten haben, muss die gesamte Publikation unter Urheberrecht veröffentlicht werden.