1. Ausstellungsprojekte, die der ULB angeboten werden, sollten ihrem Schwerpunkt nach Buchausstellungen sein. Bilder und andere Objekte können ergänzend hinzukommen, sollten aber nicht im Mittelpunkt stehen. Die Bibliothek veranstaltet keine Kunstausstellungen.
2. Inhaltlich sollten sie wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Lokaler und/oder regionaler Bezug
- Bezug zur Stadt Darmstadt und/oder der TU
- Kulturelle und/oder wissenschaftliche Thematik
- Bezug zum Thema Buch und/oder Bibliothek
3. Als nicht geeignet für die Präsentation in den Räumen einer wissenschaftlichen Bibliothek werden Inhalte aus den folgenden Bereichen angesehen:
- Selbstdarstellung von Parteien, Verbänden oder Religionsgemeinschaften
- Vermittlung ideologischer, politischer oder religiöser Botschaften
- Kommerzielle Werbung
- Konzepte, die derartige Aspekte enthalten, werden abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind Selbstdarstellungen von Sponsoren einer Ausstellung, die jedoch eindeutig als solche gekennzeichnet werden müssen.
4. Hinsichtlich der Konzeption einer Ausstellung ist vom Anbieter zu beachten, dass Stellwände oder Tafelausstellungen nicht angenommen werden können. Der Schwerpunkt des Ausstellungskonzepts sollte auf der Präsentation in den eingebauten und mobilen Vitrinen der ULB sowie Bannern im bestehenden Ausstellungssystem liegen. Bilder und Wandtafeln können in begrenztem Umfang gehängt werden.
5. Jedes Ausstellungsprojekt ist frühzeitig und detailliert mit den Zuständigen der ULB abzusprechen sowie ein schlüssiges Konzept und Arbeitsablaufplan vorzulegen. Weiterhin sind die Indienstnahme von Hilfestellungen seitens der Restaurierwerkstatt oder der Buchbinderei rechtzeitig, das heißt mindestens 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn, anzumelden sowie die Organisation und Gestaltung eventueller Eröffnungsveranstaltungen im Vorfeld zu klären. Die ULB gewährt Hilfestellungen ihrer Fachleute in zumutbarem Umfang, erwartet jedoch die vollständige Übernahme der Planung sowie der inhaltlichen Seite der Öffentlichkeitsarbeit durch die Aussteller.
6. Die ULB übernimmt keine Haftung für in ihren Räumen ausgestellte Objekte Dritter. Für erforderlichen Versicherungsschutz haben die Verantwortlichen für die jeweilige Ausstellung zu sorgen.
Januar 2021