Richtlinien für Ausstellungen in der ULB Darmstadt

Die Ausstellungsrichtlinien dienen der Orientierung für externe Aussteller. Im Untergeschoss besteht die Ausstattung sowohl aus fest eingebauten als auch beweglichen Vitrinen, Bilderschienen und Beamer. Dieser Bereich eignet sich für die Ausstellung von historischen Originalen, Künstlerbücher und Objekten mit hohem Wert. Das Erdgeschoss setzt auf modulare Gestaltung und unterschiedliche Informationsmittel. Von kompakten Informationsständen bis zu großformatigen Installationen können vielfältige Ansätze verwirklicht werden. Eröffnungen können für beide Bereiche im Vortragssaal der ULB im UG veranstaltet werden.

1. Ausstellungsprojekte, die der ULB angeboten werden, sollten ihrem Schwerpunkt nach dokumentbezogene Ausstellungen sein. Die Bibliothek veranstaltet keine reinen Kunstausstellungen.

2. Inhaltlich sollten sie wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Lokaler und/oder regionaler Bezug
  • Bezug zur Stadt Darmstadt und/oder der TU
  • Kulturelle und/oder wissenschaftliche Thematik
  • Bezug zum Thema Buch und/oder Bibliothek

3. Nicht geeignet für die Präsentation in den Räumen einer wissenschaftlichen Bibliothek:

  • Selbstdarstellung von Parteien, Verbänden oder Religionsgemeinschaften
  • Vermittlung ideologischer, politischer oder religiöser Botschaften
  • Kommerzielle Werbung

Ausgenommen sind Selbstdarstellungen von Sponsoren einer Ausstellung, die eindeutig als solche gekennzeichnet werden müssen.

4. Konzepte, die auf Stellwand- oder Tafelreproduktionen beruhen, sind für Präsentationen im UG-Bereich nicht geeignet – diese können gerne für das EG angemeldet werden.
Der Schwerpunkt von Ausstellungsprojekten sollte auf Originalobjekten in den eingebauten und mobilen Vitrinen der ULB sowie Bannern im bestehenden Ausstellungssystem liegen. Bilder und Wandtafeln können in begrenztem Umfang gehängt werden.

5. Jedes Ausstellungsprojekt ist frühzeitig und detailliert mit den Zuständigen der ULB abzusprechen sowie ein schlüssiges Konzept und Arbeitsplan vorzulegen. Konkrete terminliche Abläufe sollten wegen der notwendigen Begleitung und Unterstützung des Ausstellungsaufbaus durch Personal der ULB mindestens 6 Wochen im Voraus verbindlich verabredet werden. Dazu gehört bei Bedarf auch die Organisation und Gestaltung von Eröffnungsveranstaltungen.

6. Die ULB übernimmt keine Haftung für in ihren Räumen ausgestellte Objekte Dritter. Für den erforderlichen Versicherungsschutz haben die Verantwortlichen der jeweiligen Ausstellung zu sorgen.

1. Die ULB stellt im Eingangsbereich des Standortes Stadtmitte eine Ausstellungsfläche für Präsentationen und Informationsangebote bereit.

2. Das Angebot richtet sich bevorzugt an Fachbereiche und Einrichtungen der TU Darmstadt. Je nach Konzept, Umfeld und Zielgruppen können auch andere lokale oder regionale Projekte berücksichtigt werden.

3. Die Inhalte des Gezeigten sollten weltanschaulich und politisch neutral vermittelt werden und nicht kommerziell orientiert sein.

4. Die Benutzungsregeln der Bibliothek sollten beachtet werden, insbesondere das Ruhegebot. Es dürfen keine nach außen wahrnehmbaren akustischen Mittel eingesetzt werden.

5. Bei Interesse sollten individuelle Vereinbarungen mit den Verantwortlichen der ULB über geeignete Standorte für die jeweiligen Exponate getroffen werden.

6. Die Kuratierung, Betreuung von Exponaten und Informationsmitteln sowie technischen Installationen obliegt den ausstellenden Personen oder Institutionen. Die ULB leistet über die organisatorische Vorbereitung, die Zugänglichmachung der Flächen und Vor-Ort-Hilfestellung bei An- und Abtransporten (wie z.B. Türöffnungen) hinaus keine weitere aktive Unterstützung.

7. Die Ausstellungsflächen dienen ausschließlich dem Zweck der Präsentation. Vor- und nachbereitende Arbeiten jenseits des reinen Ausstellungsaufbaus müssen außerhalb der ULB durchgeführt werden.

8. Eröffnungen können nicht direkt im Ausstellungsbereich, sondern nur im Vortragssaal der ULB im 1. UG durchgeführt werden.

9. Die ULB übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leihgaben.

10. Die ULB schließt keine Versicherungen für externe Leihgaben ab.

11. Dauerausstellungen sind nicht vorgesehen. Wechselausstellungen sollten längstens 6 Monate gezeigt werden.

12. Aus betrieblichen Gründen können Ausstellungen seitens der ULB kurzfristig unterbrochen oder zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden.

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