Rechtliche Grundlagen
Für die Nutzung und Dienstleistungen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt gelten folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
- (wird in neuem Tab geöffnet) Benutzungsordung für die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregeln für die Benutzung der Bestände der Historischen Sammlungen
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregelung für die EDV-Arbeitsplätze
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregelung für die Schließfächer und Einzelarbeitsräume
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregeln für die Lesebereiche
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregeln für Garderobenschließfächer
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesonderte Benutzungsregeln für Gruppenarbeitsräume
- Allgemeine Gebühren und Kosten
- (wird in neuem Tab geöffnet) Hinweise zur Beachtung des Urheberrechtsgesetzes
- Hessisches Bibliotheksgesetz
- Hessisches Hochschulgesetz (HHG)
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK)
Die gesetzliche Grundlage für den Sammelauftrag der ULB als Landesbibliothek für Südhessen und die Region Gießen bilden folgende Gesetze:
- Pflichtexemplarrecht (§ 6 des Hessischen Bibliotheksgesetzes)
- Verordnung über die Abgabe von Medienwerken
Die Abgabe von Dissertationen ist in folgender Ordnung geregelt:
- (wird in neuem Tab geöffnet) Promotionsordnung der TU Darmstadt
Weitere Grundlagen aus dem Bibliothekssystem
- (wird in neuem Tab geöffnet) für das Bibliothekssystem der TU Darmstadt vom 24.02.2003 Satzung
- (wird in neuem Tab geöffnet) über die Bibliothek Gesellschafts- und Geschichtswissenschaft (BGG) vom 12.09.2000 Vereinbarung
- vom 14.12.2009 Hessisches Hochschulgesetz
- (wird in neuem Tab geöffnet) von 1999 Bibliotheksentwicklungsplan