Erstveröffentlichung über TUprints
Mitglieder und Angehörige der TU Darmstadt können wissenschaftliche Dokumente auf dem Open-Access-Repositorium TUprints veröffentlichen.
Mögliche Publikationstypen in TUprints:
- Artikel
- Buchkapitel
- Buch
- Konferenzveröffentlichung
- Report
- Dissertation
- Habilitation
- Masterarbeit
- Bachelorarbeit
- Diplom- oder Magisterarbeit
- Studienarbeit
- Vorlesung, Seminar, Lehrmaterial
- Zeitschriftenheft, -band, -jahrgang
- Norm, Patent, Standard
- Software
Nach einmaliger Registrierung laden Sie Ihre wissenschaftlichen Publikationen in TUprints hoch.
- Informationen zur Abgabe von Volltexten
- TUprints-Leitlinien
Wir unterstützen Sie
- mit Beratung per E-Mail oder online über Zoom
- bei der Herausgabe von Open-Access-Zeitschriften und -Schriftenreihen
- finanziell durch den OA-Fonds oder Rabattverhandlungen
- durch Informationen zum rechtlichen Rahmen und freien Lizenzen
Checkliste Erstveröffentlichung
1. bei TUprints registrieren
2. Datei(en) hochladen (PDF/A und Originaldatei) und Metadaten eingeben
3. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln
4. Veröffentlichung durch ULB
5. Aufnahme im Bibliothekskatalog (Suchmaschinen, Datenbanken)
Veröffentlichung von Hochschulschriften
Zu den Hochschulschriften zählen Dissertationen, Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Magisterarbeiten und Habilitationsschriften.
Den genauen Ablauf der Veröffentlichung zeigt die jeweilige Checkliste.
Checkliste Dissertation
Die Promotionsordnung sieht in § 19 (3) die elektronische Veröffentlichung auf dem Repositorium TUprints als Regelfall vor.
Haben Sie Ihre Dissertation in gedruckter Form in einem Verlag veröffentlicht, sind Sie verpflichtet, der ULB sechs Printexemplare abzuliefern.
Diese können Sie per Post an das Team Digitales Publizieren schicken.
Um die Verbreitung und Sichtbarkeit Ihrer Arbeit zu erhöhen, nutzen Sie bitte Ihre Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung.
Erstveröffentlichung PromO § 19 (3)
1. bei TUprints registrieren
2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben
3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie als Hinweis in Ihr Dokument einfügen können
4. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ erhält die ULB von Ihrem Dekanat
5. Die Versionsangabe, die dort eingetragen wird, muss mit Ihrem Dateinamen übereinstimmen
6. Veröffentlichung durch ULB
7. Bestätigung wird ans Dekanat übermittelt
8. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Kumulative Dissertation PromO § 9 (4)
Fall 1:
Alle Zeitschriftenartikel werden in der kumulativen Dissertation veröffentlicht
1. bei TUprints registrieren
2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben
3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie als Hinweis in Ihr Dokument einfügen können
4. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ erhält die ULB von Ihrem Dekanat
5. Die Versionsangabe, die dort eingetragen wird, muss mit Ihrem Dateinamen übereinstimmen
6. Veröffentlichung durch ULB
7. Bestätigung wird ans Dekanat übermittelt
8. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Kumulative Dissertation PromO § 9 (4)
Fall 2:
PromO § 19 (6) Zeitschriftenartikel im Dokument bibliographisch vermerken und Artikel mit Sperrvermerk (ULB) gesondert hochladen
Hintergrund: Zeitschriftenartikel dürfen laut Verlagsvertrag nur mit zeitlichem Verzug veröffentlicht werden
siehe Schritt 1.-8.
9. Verlagsvertrag auf Bedingungen für Zweitveröffentlichung prüfen und mögliche Vorgaben des Verlags im Dokument umsetzen (Beratung durch Team Digitales Publizieren)
10. Artikel separat als eigene Einträge auf TUprints hochladen und Metadaten eingeben
11. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln
12. Eintrag der Frist durch ULB
13. Veröffentlichung der Zeitschriftenartikel durch ULB nach der Frist
14. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Vollzug der Promotion vor der Veröffentlichung PromO § 21 (2)
1. bei TUprints registrieren
2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben
3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie als Hinweis in Ihr Dokument einfügen können
4. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ erhält die ULB von Ihrem Dekanat
5. Die Versionsangabe, die dort eingetragen wird, muss mit Ihrem Dateinamen übereinstimmen
6. Eintrag der Frist durch ULB
7. Bestätigung über das Hinterlegen des Dokuments auf TUprints wird ans Dekanat übermittelt
8. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach der Frist oder fristgerechte Ablieferung von Verlagsexemplaren
9. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Vollzug der Promotion vor der Veröffentlichung mit Patentanmeldung
1. bei TUprints registrieren
2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben
3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie als Hinweis in Ihr Dokument einfügen können.
4. Das Formular „Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten“ erhält die ULB von Ihrem Dekanat.
5. Die Versionsangabe, die dort eingetragen wird, muss mit Ihrem Dateinamen übereinstimmen
6. Die ULB erhält zusätzlich die Erklärung „Sperrvermerk zur Dissertation wegen Patentanmeldung“ von Ihrem Dekanat.
7. Eintrag der Frist durch ULB
8. Bestätigung über das Hinterlegen des Dokuments auf TUprints wird ans Dekanat übermittelt
9. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB nach der Frist
10. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Parallel- oder Zweitveröffentlichung PromO § 19 (4)
1. bei TUprints registrieren
2. Dissertation hochladen, Metadaten und Abstracts eingeben
3. Durch Klick auf den Button „Für später speichern“ erhalten Sie eine URL und URN die Sie als Hinweis in Ihr Dokument einfügen können
4. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln
5. Veröffentlichung der Dissertation durch ULB
6. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Weitere Informationen zur Promotion an der TU Darmstadt finden Sie auf der Webseite des Dezernat II oder bei Ihrem zuständigen Fachbereich.
Checkliste Habilitation
Nach § 12 (4) der Habilitationsordnung sind vier Printexemplare in der ULB zum Archivieren und Weiterleiten abzugeben.
Habilitationen können Sie per Post an das Team Digitales Publizieren schicken.
Um die Verbreitung und Sichtbarkeit Ihrer Arbeit zu erhöhen, nutzen Sie bitte Ihre Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung.
Parallel- oder Zweitveröffentlichung
1. bei TUprints registrieren
2. Datei hochladen und Metadaten eingeben
3. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln
4. Veröffentlichung durch ULB
5. Aufnahme im Bibliothekskatalog
Weitere Informationen zur Habilitation an der TU Darmstadt finden Sie auf der Webseite des Dezernat II oder bei Ihrem zuständigen Fachbereich.
Checkliste Abschlussarbeit
Nach § 23 (8) der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung der Abschlussarbeit.
Die Möglichkeit der Veröffentlichung besteht, wenn ein Mitglied des aktuellen Prüfungsauschusses zustimmt.
1. bei TUprints registrieren
2. Datei hochladen und Metadaten eingeben
3. Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Dokumente auf TUprints übermitteln
4. Veröffentlichung durch ULB
5. Aufnahme im Bibliothekskatalog