Ergebnisse der Europawahl 2024
Auf der zentralen Webseite zu den Ergebnissen werden die Daten laufend aktualisiert. Beim Mehrheitsrechner können Sie herausfinden, welche Fraktionen im Europäischen Parlament eine Mehrheit bilden können und in einem Vergleichstool können Sie die Ergebnisse in der EU mit den nationalen Ergebnissen vergleichen.
Regionale Ergebnisse aus Deutschland
Regionale Ergebnisse für Deutschlands Bundesländer, Kreise und kreisfreie Städte werden auf der Webseite der Bundeswahlleiterin veröffentlicht.
So geht es nach der Europawahl weiter
In den Wochen nach der Europawahl treffen sich die neugewählten Europaabgeordneten mit gemeinsamen politischen Überzeugungen und versuchen Fraktionen zu bilden, in denen sie in den kommenden fünf Jahren zusammenarbeiten. Jede Fraktion im Parlament muss aus mindestens 23 Abgeordnete aus 7 EU-Mitgliedstaaten bestehen.
Die europäischen politischen Parteien, die an der Wahl teilnehmen, können sich dafür entscheiden, eine eigene Fraktion im Parlament zu bilden oder eine gemeinsame Fraktion mit Vertretern anderer Parteien zu bilden. Bis zum 16. Juli treffen sich die Fraktionen zu Verhandlungen über ihre Zusammensetzung.
Konstituierung des neuen Parlaments
Während der ersten Plenartagung im Juli 2024 werden die Abgeordneten ihre neue Präsidentin oder ihren neuen Präsidenten wählen sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen und Quästoren. Außerdem wird festgelegt, wie viele Abgeordnete in den einzelnen Ausschüssen sitzen.
In der Woche nach der konstituierenden Plenarsitzung treffen sich die Europaabgeordneten zu den ersten Sitzungen der Ausschüsse und wählen deren jeweiligen Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende.
Wann nimmt das Europäische Parlament seine Arbeit wieder auf?
Die neue Legislaturperiode beginnt offiziell am 16. Juli, dem ersten Tag der ersten Plenarsitzung des neuen Parlaments.
Das neue Parlament wird darüber entscheiden müssen, was mit den Gesetzesvorschlägen geschehen soll, die vor der Wahl noch nicht abgeschlossen waren. Zu diesen Gesetzen gehören etwa die Bekämpfung der Korruption, die Haftung für künstliche Intelligenz, die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Tiertransporte und das Wohlergehen von Katzen und Hunden.
Wahl des Kommissionsvorsitzes
Während der Plenarwochen im Juli oder September 2024 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch abstimmen, wer die Europäische Kommission führen soll. Vorgeschlagen wird der Kandidat oder die Kandidatin von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Das Parlament muss dann mit absoluter Mehrheit in geheimer Abstimmung entscheiden.
Bestätigung der gesamten Kommission
Die EU-Mitgliedstaaten schlagen der neu ernannten Leitung der Kommission dann potenzielle Kommissarinnen und Kommissare vor. Die designierten Kommissarinnen und Kommissare werden im Laufe des Herbstes von den Europaabgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse in Fragerunden auf ihre Befähigung für die vorgeschlagenen Ressorts getestet.
Voraussichtlich im November folgt die finale Abstimmung im Plenum in Straßburg über die gesamte Kommission.
Neuer Vorsitz des Europäischen Rates
Nach der Europawahl wird auch der neue Präsident oder die neue Präsidentin des Europäischen Rates von den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt dann am 1. Dezember 2024. Er oder sie leitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs.
Infografik: Zeitleiste zur neuen institutionellen Führung der EU (wird in neuem Tab geöffnet) (auf Englisch)