Neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissenschaft
28.02.2018
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft beschlossen. Es schafft übersichtliche und einfach verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter und tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
https://www.bmbf.de/de/neues-urheberrechtsgesetz-fuer-die-wissenschaft-4431.html
Das ändert sich für Bibliotheken:
(wird in neuem Tab geöffnet) http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2017_07_24_Urheberrechtsreform_%C3%84nderungen_zum_01.03.2018.pdf