Mahnfristen

20.05.2020

Ausgeliehene Medien werden bis bis einschließlich 01.06.20 nicht gemahnt. Ab 02.06.20 setzt der Mahnlauf wieder ein. Denken Sie rechtzeitig an die Rückgabe oder Verlängerung der Medien!

Da offenbar zahlreiche Studierende nicht oder zu spät von der Wiederaktivierung der Mahngebühren Kenntnis erhalten haben, hat die ULB sich zur Vermeidung von Härten kurzfristig entschlossen, Mahngebühren erst ab dem 02.06.20 wieder zu erheben. Sie möchte aber alle Studierenden dringend bitten sich solidarisch zu verhalten und abgelaufene oder vorbestellte Medien kurzfristig zurückzugeben.