TU/ULB vs. Ulmer-Verlag – der Rechtsstreit geht weiter

18.03.2011 von

Urteil nun bekannt gegeben: eigendigitalisierte Druckwerke dürfen nur an den PCs gelesen werden, das betrifft aber nicht die von Verlagen angebotenen und lizensierten eBooks.

Im Hauptsacheverfahren des Urheberrechtsstreits zwischen der Technischen Universität und dem Eugen Ulmer Verlag, das am 2. Februar 2011 am Landgericht Frankfurt verhandelt wurde, ist am 16. März 2011 das Urteil bekannt gegeben worden.

Im wesentlichen haben die Richter so entschieden, wie es bereits in der einstweiligen Verfügung verkündet wurde: das Lesen eigendigitalisierter Druckwerke an PCs in der Bibliothek ist erlaubt, das Drucken oder gar Speichern jedoch nicht.

Da dies ein wissenschaftlich sinnvolles Arbeiten verhindert und die Auslegung des Urheberrechts – hier vor allem der geänderte § 52 – zudem Auswirkungen auf das Angebot sämtlicher deutscher Bibliotheken hat, wird die ULB, unterstützt von der TU und dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv), den Rechtsweg weiter ausschöpfen und eine Revision, gegebenenfalls auch eine Sprungrevision direkt vor dem Bundesgerichtshof anstreben.

Dieses Urteil betrifft, anders als in der Presse dargestellt, nur die Eigendigitalisate, die noch dem Urheberrecht unterliegen.

Nicht davon betroffen sind die verlagsseitig angebotenen und von der ULB lizensierten eBooks.