Rechtliche Grundlagen
Für die Nutzung und Dienstleistungen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt gelten folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
- Benutzungsordung für die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
- Gesonderte Benutzungsregeln für die Benutzung der Bestände der Historischen Sammlungen
- Gesonderte Benutzungsregelung für die EDV-Arbeitsplätze
- Gesonderte Benutzungsregelung für die Schließfächer und Einzelarbeitsräume
- Gesonderte Benutzungsregeln für die Lesebereiche
- Gesonderte Benutzungsregeln für Garderobenschließfächer
- Gesonderte Benutzungsregeln für Gruppenarbeitsräume
- Allgemeine Gebühren und Kosten
- Hinweise zur Beachtung des Urheberrechtsgesetzes
- Hessisches Bibliotheksgesetz
- Hessisches Hochschulgesetz (HHG)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) vom 19. Dezember 2013 (GVBl 1/2014, Seite 2)
Die gesetzliche Grundlage für den Sammelauftrag der ULB als Landesbibliothek für Südhessen und die Region Gießen bilden folgende Gesetze
- Pflichtexemplarrecht (§ 4a des Hessischen Bibliotheksgesetzes)
- Verordnung über die Abgabe von Druckwerken
Die Abgabe von Dissertationen ist in folgender Ordnung geregelt:
Weitere Grundlagen aus dem Bibliothekssystem
- Satzung für das Bibliothekssystem der TU Darmstadt vom 24.02.2003
- Vereinbarung über die Bibliothek Gesellschafts- und Geschichtswissenschaft (BGG) vom 12.09.2000
- Hessisches Hochschulgesetz vom 14.12.2009
- Bibliotheksentwicklungsplan von 1999