Ausleihberechtigung
Ausleihberechtigt sind alle Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland für die Dauer von mindestens drei Monaten wohnen, arbeiten oder studieren.
Ausleihberechtigt sind alle Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland für die Dauer von mindestens drei Monaten wohnen, arbeiten oder studieren.