Definition NS-Raubgut
Verfolgungsbedingter Entzug bedeutet, dass der oder die Vorbesitzer:in des Buches zum Kreis der Verfolgten gehört hat. Dazu gehören Personen, die aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt wurden, aber auch deren Vereine bzw. Körperschaften, die dann aufgelöst wurden.
Eine weitere Bedingung ist, dass das Buch zwischen dem 30. Januar 1933 und 8. Mai 1945 vom dem oder der Eigentümer:in veräußert wurde. Es geht also nicht nur um von Verfolgungsbehörden direkt beschlagnahmte Bücher, sondern auch um Zwangsverkäufe, meist deutlich unter dem eigentlichen Wert, z. B. an Antiquariate.
Politischer Hintergrund
Ein wichtiger Impuls zur Provenienzforschung in Deutschland ging 1998 von einer Konferenz in Washington über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust aus. Die Teilnehmenden forderten, dass deutsche Kultureinrichtungen nach NS-Raubgut in ihren Beständen suchen und es an die früheren Besitzer:innen bzw. Erb:innen oder Rechtsnachfolgende zurückgeben sollten. Dies war Gegenstand der dort verabschiedeten Washingtoner Prinzipien. Zu deren Umsetzung formulierten die deutsche Bundesregierung, die Länder und Kommunen 1999 eine gemeinsame „Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“. Dies schloss Bibliotheken neben Museen prinzipiell mit ein. Im Laufe der Zeit haben viele Bibliotheken mit der Forschung nach NS-Raubgut begonnen. Einige Projekte sind abgeschlossen, andere werden derzeit, wie von der TU Darmstadt, neu beantragt.
"Nie wieder" ist jetzt!
Die ULB erinnert an die Verfolgung jüdischen Lebens in Darmstadt.Zu den persönlichsten Zeugnissen der Verfolgung zählen die Bücher der Geflohenen und Ermordeten. Jedes einzelne Buch ist ein Mahnmal der Erinnerung.