Internationaler Frauentag: Was tut die EU, um Gleichstellung zu fördern?

Am 8. März feiern wir den Internationalen Frauentag – ein globaler Aufruf für Gleichstellung, Selbstbestimmung und geschlechtergerechte Lebensbedingungen.
Einen umfassenden Überblick zum Internationalen Frauentag – mit spannenden Beiträgen zur Gleichstellung, Unterrichtsmaterialien und Publikationen, bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Eine Veranstaltungsübersicht zum Internationalen Frauentag in Darmstadt gibt es beim Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Dazu kommt der Equal Pay Day oder der „Tag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen“. Dieser Tag macht jedes Jahr darauf aufmerksam, dass Frauen weltweit weniger verdienen als Männer. Er verweist auf den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttoverdienst von Frauen und Männern. Diesen Unterschied nennt man auch Gender Pay Gap.

In Deutschland fällt dieser Tag im Jahr 2026 auf den 27. Februar.
Das heißt: Frauen in Deutschland arbeiten 2026 vom 1. Januar an gerechnet 57 Tage unentgeltlich.

Wie der Gender Pay Gap in Hessen aussieht, hat das Hessische Statistische Landesamt ausgerechnet und in einer Grafik veranschaulicht.
Alle Daten für Hessen können beim Hessischen Lohnatlas eingesehen werden.

Und EU weit?

Laut neuen Daten aus dem Gleichstellungsindex 2025 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), verdienen Frauen in der EU jährlich nur 77 % dessen, was Männer verdienen. Das bedeutet, dass sie durchschnittlich 15 Monate und 18 Tage arbeiten müssen, um das zu verdienen, was Männer in einem Jahr verdienen.
Diese drei Monate und 18 Tage gehen jedes Jahr aufgrund des Einkommensgefälles verloren, was sich dann auf die Renten und das Lebenseinkommen auswirkt.

Diese verlorenen Monate – auch als „Geisterviertel“ („ghost quarter“) bekannt – stehen für:

  • Verlorene Freizeit mit Familie und Freund:innnen.
  • Verpasste Fortbildungen oder Weiterbildungen.
  • Geringere Rentenansprüche im Alter
  • Eingeschränkte wirtschaftliche Unabhängigkeit.

Was tut die EU?

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU), aber sie ist noch nicht Realität.


Um die Geschlechtergleichstellung in der gesamten EU zu stärken und zu fördern, wurde 2010 das Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) gegründet. Als offizielle EU-Agentur führt das EIGE unabhängige Forschungsarbeiten durch und teilt bewährte Praktiken, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Geschlechterdiskriminierung zu bekämpfen.


Mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 hat die EU wichtige Fortschritte erzielt – etwa bei der Lohntransparenz, der Förderung von Frauen in Führungspositionen und beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.


Nun arbeitet die Europäische Kommission an der neuen EU-Gleichstellungsstrategie 2026–2030, zu der zwischen Juli und August 2025 ein Konsultationsverfahren stattfand.
Gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die sich an diesem Konsultationsprozess beteiligt haben, wird darüber diskutiert, wie die neue Strategie gestaltet werden und welche Impulse die EU setzen sollte, um die Rechte von Frauen und Mädchen in Europa nachhaltig zu stärken.


Zugleich wird ein Blick auf die Arbeit des Europarates (keine EU-Institution!) geworfen, dessen Gleichstellungsstrategie 2024–2029 zentrale Impulse für die Förderung politischer und wirtschaftlicher Teilhabe setzt. Ein wichtiges Instrument bleibt dabei die Istanbul-Konvention, die europaweit Maßstäbe für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt definiert.


Einen detaillierten Überblick zu den Fortschritten der Gleichstellung in der EU und was noch getan werden muss, gibt der im März 2025 veröffentlichte Bericht zur Gleichstellung in der EU 2025.


Zudem werden jährlich Länderberichte von der EU veröffentlicht, die untersuchen, wie die EU-Vorschriften in das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Der Länderbericht Deutschland 2025 beschreibt detailliert die Maßnahmen Deutschlands zur Bekämpfung von Diskriminierung, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.


Auch das Europäische Parlament (EP) kämpft für die Gleichstellung der Geschlechter, den Schutz der Frauenrechte und die Schließung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern.


Das EP forderte im November 2025 die Kommission auf, eine ehrgeizige Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 mit konkreten legislativen und anderen Maßnahmen vorzulegen, wie bspw.:

  • Geschlechtsspezifische Gewalt soll EU-weit als Straftat gelten
  • EU-Gleichstellungsgesetze müssen vollständig umgesetzt werden.
  • Sichere und legale Abtreibung als Grundrecht.
  • Forderung nach einer auf Einverständnis basierenden Definition von Vergewaltigung im EU-Recht.


Weiterhin soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert werden, die Beschäftigungslücke verringert sowie Lohn- und Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern abgebaut werden.
Die Abgeordneten verlangen zudem die zeitgerechte Umsetzung der Richtlinien über angemessene Mindestlöhne, Entgelttransparenz, Frauen in Führungspositionen sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.

Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, ist einer der zentralen Grundsätze der Europäischen Union. Dieser ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Die Umsetzung und Durchsetzung dieses Grundsatzes sind weiterhin mit Herausforderungen verbunden. Aufgrund mangelnder Lohntransparenz bleibt Lohndiskriminierung oft unentdeckt, und für Betroffene ist es schwierig, Ansprüche geltend zu machen.


Das Europäische Parlament (EP) nennt Definition und Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der EU.


Die Studie: „Die Auswirkungen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Rentenunterschiede sowie neuer Arbeitsformen auf die psychische Gesundheit von Frauen“ – “The effect of gender pay and pension gaps and new ways of working on women’s mental health (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)”, wurde im September 2025 veröffentlicht. Beauftragt wurde sie vom EP-Ausschuss für Gleichstellung und Frauenrechte – FEMM (Committee on gender Equality and Women‘s Rights).


Dieser Bericht hebt hervor, dass Arbeitsplätze in von Frauen dominierten Branchen in der Regel schlechter bezahlt und unterbewertet sind, obwohl junge Frauen in der Bildung zunehmend besser abschneiden als junge Männer. Die Studie beschreibt detailliert die aktuelle Lage in der EU und verweist auf zu bewältigende Herausforderungen sowie mögliche Wege für das weitere Vorgehen.


Dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle setzt die EU verschiedene Maßnahmen entgegen. Ziel ist es, den Grundsatz der Entgeltgleichheit durch Vorschriften zur Entgelttransparenz und die Überwachung ihrer Umsetzung zu fördern.


Laut Eurostat, gibt es zwischen den EU-Ländern erhebliche Unterschiede im geschlechtsspezifischen Lohngefälle.
In zwölf verschiedenen EU-Länder ist der Equal Pay Day mittlerweile etabliert. Auf den nationalen Ebenen wird das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit unterschiedlichen Mitteln bekämpft.

Die EU geht davon aus, dass aufgrund der Besonderheiten des Forschungs- und Innovationssektors, spezifische Maßnahmen erforderlich sind, um die nach wie vor bestehenden Hindernisse für die Geschlechtergleichstellung in Forschung und Innovation zu überwinden.


Die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Forschung sind eine Priorität des Europäischen Forschungsraumes (EFR).


Ziel ist es, mit den EU-Ländern zusammenzuarbeiten und institutionelle Veränderungen zu fördern, indem folgende Aspekte gezielt angegangen werden:

• Gleichstellung der Geschlechter in Karrieren auf allen Ebenen,

• ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Entscheidungsprozessen und

• Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Inhalte von Forschung und Innovation.


Der EU-Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start-up-Unternehmen soll die anhaltenden geschlechtsspezifischen Unterschiede angehen, Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion im Europäischen Forschungsraum fördern.


She Figures 2024 – Geschlechterverteilung in Forschung und Innovation: Statistiken und Indikatoren ist der Leitbericht der Europäischen Kommission zur Überwachung der Gleichstellung der Geschlechter in Forschung & Innnovation in Europa.


Genderaspekte im EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“

Die Gleichstellung der Geschlechter wird übergreifend und prioritär in „Horizont Europa“ festgeschrieben.


Ein Faktenblatt der Europäischen Kommission fasst die wichtigsten neuen Bestimmungen und Anforderungen an das Programm zusammen. Gleichstellungspläne werden schrittweise zu einem Teil der Förderkriterien für öffentliche Einrichtungen, Forschungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen.
Die Einbeziehung der Geschlechterdimension in Forschungs- und Innovationsinhalte wird zur Voraussetzung.


Der Leitfaden zu den Gleichstellungsplänen im Rahmen von „Horizont Europa“ unterstützt Organisationen bei der Ausarbeitung ihres Gleichstellungsplans (Gender Equality Plan, GEP) und der Erfüllung der Förderkriterien unter „Horizont Europa“.

Laut der EIGE-Studie vom 27. Oktober 2025: „Haushalt, Arbeit und darüber hinaus: Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der EU“ – „Home, Work, and Beyond: Tackling Gender Stereotypes Across the EU“ – herrschen auch weiterhin große Geschlechter-Stereotype in der EU vor.


So sind 44 % der Befragten in der EU der Ansicht, dass es die wichtigste Rolle einer Frau sei, sich um Haushalt und Familie zu kümmern (wobei es große Unterschiede zwischen den Ländern gibt).
31 % der Männer glauben, dass Männer besser führen als Frauen (während das weniger als 20 % der Frauen denken), und 45 % der Männer meinen, dass sie mehr verdienen, weil ihre Arbeit anspruchsvoller sei.
Etwa die Hälfte der Männer finden, dass Feminismus zu weit gegangen sei, und mehr als ein Drittel der Männer halten es für akzeptabel, die sozialen Aktivitäten oder Kontakte ihrer Partnerin zu kontrollieren.


Mit „Sexismus am Arbeitsplatz: Wie können wir ihm ein Ende setzen?“, hat das EIGE ein Handbuch veröffentlicht, das für jede Organisation und für alle Arbeitskontexte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor relevant ist. Der Inhalt wurde jedoch auf den Kontext der EU-Institutionen und -Agenturen zugeschnitten.


Dieses Handbuch hilft Organisationen, Sexismus am Arbeitsplatz besser zu verstehen und bietet Führungskräften, dem Management und Mitarbeitenden konkrete Werkzeuge, um dagegen aktiv vorzugehen.