Abgabe von Dissertationen und Habilitationen

Gemäß der Promotionsordnung der TU Darmstadt (siehe auch Satzungsbeilage 4.10) ist die Publikation Bestandteil einer Promotion. Diese kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Je nach Veröffentlichungsart sind bei der ULB und dem jeweiligen Fachbereich eine bestimmte Anzahl an Exemplaren einer Dissertation abzugeben, die Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen können.

Die Abgabe von Habilitationen ist in der Habilitationsordnung der TU Darmstadt geregelt. Die Anzahl der abzugebenden Exemplaren entnehmen Sie bitte ebenfalls der Tabelle (s.u.).

Dissertationen und Habilitationen können an der Zentralen Information der ULB abgegeben werden (Öffnungszeiten). Alternativ können Sie die Exemplare mit der Post an das Team Pflicht und elektronisches Publizieren schicken. Fragen zur Abgabe von Dissertationen und Habilitationen beantworten wir Ihnen gerne.

  Insgesamt ULB Dekanat
Eigendruck
60 Ex.
40 Ex.

20 Ex.

Elektronische Veröffentlichung 6 Ex.
3 Ex. + pdf-Datei in tuprints + Erklärung zur Publikation elektronischer Dokumente 3 Ex.
Veröffentlichung in einem Verlag oder in einer Institutsschriftenreihe der TU Darmstadt 6 Ex.
3 Ex.
3 Ex. + Nachweis einer Mindestauflage von 150 Ex.
Auszugsweise Veröffentlichung der Diss. in Zeitschriften 6 Ex. der ungekürzten Fassung + 6 Abdrucke der Aufsätze
3 Ex. der ungekürzten Fassung + je eine Kopie der Zeitschriftenartikel
3 Ex. + restlichen Aufsatzkopien
Veröffentlichung in einer Zeitschrift (mind. 50 % Inhalt)
6 Ex. 3 Ex.
3 Ex.
Habilitationen   4 Ex.
Bitte fragen Sie in Ihrem Fachbereich nach