Dozenten der TU haben die Möglichkeit, Druckmaterialien, die für ihre Lehrveranstaltungen benötigt werden, in digitale Form überführen zu lassen. Diese können aus dem eigenen Bestand (Handbibliothek, Ordner mit Kopien, gehefteter Loseblatt-Seminarreader), oder aus dem Bestand der ULB stammen.
Die ULB digitalisiert diese Materialien für Sie, so dass Sie sie Ihren Studenten im Rahmen der zugehörigen Lehrveranstaltung online zugänglich machen können. Hier verweisen wir ausdrücklich auf die Technischen Plattformen, die das e-learning-center (elc) der TU anbietet.
Sofern die Verbreitung des Material urheberrechtlich geschützt ist (alle Veröffentlichungen nach 1900), dürfen allerdings nur einzelne Aufsätze oder bei größeren Werken nur einzelne Ausschnitte (bis zu etwa 10% des Gesamtumfangs) digitalisiert werden.
Sie sind Dozent an der TU und möchten digitale Dokumente für Ihre Lehrveranstaltung bestellen. Woher stammen die gewünschten Unterlagen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, am liebsten per Email an digisem@ulb.tu-… (vergessen Sie bitte nicht, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen anzugeben).
Bestellen Sie die gewünschten Dokumente über unser Auftragsformular, (ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und der ULB – ggf. zusammen mit den zu scannenden Materialien – zukommen lassen).
Falls Sie noch keine eLearning-Plattform nutzen, empfehlen wir eine Beratung durch das e-Learning-Center (elc) der TU Darmstadt sowie dessen Schulungs- und Informationsangebote.
Die zwingende Auslieferung an das Learning-Management-System CLIX des elc ist nicht mehr Bestandteil des Angebots.
Der Besteller stellt sicher, dass das digitalisierte Material nur einem begrenzten, eindeutig bestimmten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt wird, was das Urheberrechtsgesetz ausdrücklich fordert. Dies wird durch eine vom Besteller zu unterzeichnende Erklärung dokumentiert, die Sie im Verlauf des Bestellvorgangs erhalten.
Die Dienstleistung zielt darauf ab, Dozenten die Verwendung digitalisierter Materialien in Lehrveranstaltungen komfortabel und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des UrhG (vor allem §52a UrhG) zu ermöglichen. Es ist auf diesem Wege natürlich auch möglich, Materialien, die urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind (d.h. in der Regel ältere Literatur), für die Semesterverwendung digitalisieren zu lassen.