Der Bibliotheksausweis (Athene-Karte, ULB-Karte) berechtigt zur Ausleihe in der Zentralbibliothek Schloss, in der Zweigbibliothek Lichtwiese und einigen weiteren Bibliotheken der TU Darmstadt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit unsere Internet-Arbeitsplätze zu nutzen.
FAQ AusleiheFAQ FernleiheInfoblatt Ausleihe Infoblatt Fernleihe
|
Zentralbibliothek Schloss |
Mo – Fr |
8:00 – 16:00 |
Ausleihberechtigt sind alle Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland für die Dauer von mindestens drei Monaten wohnen, arbeiten oder studieren.
Die Karte kann nur persönlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Bei Vorlage eines Passes wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt.
Studierende anderer Hochschulen müssen zudem ihren Studentenausweis vorlegen.
Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung mit Original oder Kopie des Personalausweises des unterschreibenden Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie sich als Mitarbeiter/In eines Institutes der TU bzw. der Hochschule Darmstadt, einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer Behörde oder einer Firma bei uns anmelden wollen, benötigen Sie eine Vollmacht (Online-Formular Vollmacht).
Wurde die Bibliotheksausweisnummer Ihres derzeitigen ULB-Ausweises nicht übertragen, müssen Sie die Funktion „Bibliotheksausweis“ in der Ausleihe freischalten lassen. Dies gilt auch für TU-Mitarbeiter und TU-Studierende, die bisher keinen ULB-Ausweis hatten.
Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch den Missbrauch des Ausweises entstehen. Benutzungsordnung