Im Projekt Digitale Lehrbuchsammlung wurden mehr als 100 wichtige Lehrbücher, die nicht als eBook verfügbar waren, gescannt und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in den Räumlichkeiten der ULB angeboten.
Allerdings war diese Dienstleistung Gegenstand einer rechtlichen Klärung bzw. eines Rechtsstreits:
In der Berufungsverhandlung am OLG Frankfurt im Rechtsstreit des Ulmer-Verlages gegen die ULB bezüglich des Rechts auf Ausdrucke aus digitalisierten Medien liegt nun ein weiteres Urteil vor.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 24.11.09 schränkt die Nutzungsmöglichkeiten der von Bibliotheken eigenständig digitalisierten Medien weiter ein. Anlass ist ein seit März diesen Jahres laufender Rechtsstreit zwischen der TU Darmstadt/ULB und dem Ulmer Verlag zur Auslegung des neuen § 52b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 1.1.2008. In seiner Entscheidung verbietet das OLG Frankfurt, anders als das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil, nun auch die Möglichkeit des teilweisen Ausdrucks der digitalisierten Werke. Das Landgericht hatte bereits die Erstellung digitaler Kopien (Download) verboten. Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an reinen Leseterminals zugänglich machen. Ein wissenschaftliches Arbeiten mit Texten, das zwingend die Möglichkeit voraussetzt, Kopien von Textteilen zu erstellen, um zuverlässig memorieren und zitieren zu können, ist damit in zeitgemäßer Form nicht mehr möglich.
Die ULB wird daraufhin ihr entsprechendes Angebot der „Digitalen Lehrbücher“ vollständig einstellen.